Ich verstehe nicht was die Höhe eines Betrages damit zu tun hätte das man vor Gericht geht denn die muessen vor Gericht gehen um die 5 Eur zu bekommen.
wenn ein Unternehmen von mir eine Mahngebühr verlangt , und ich mich weigere diese zu zahlen.
Ist es ganz einfach , das Unternehmen mahnt die Mahngebühr , ich weigere mich weiter bzw lege widerspruch gegen die Mahnung ein, sollte das Unternehmen weiter auf die Gebühr beharren muss es einen Gerichtlichen Mahnbescheid erwirken der mir dann vom zuständigen Gericht zugestellt wird.
Und hier wird es dann interessant denn nun lege ich ebenfals gegen den Gerichtlichen Mahnbescheid widerspruch ein, hier reicht es völlig den dabeiliegenden vordruck zu verwenden mit dem Satz ich widerspreche der Forderung im Ganzen.
Nun bekommt das Unternehmen mitgeteilt das ich widersprochen haben und wird gefragt ob das Unternehmen Klage erheben will , wenn nun das Unternehmen sagt ja wir wollen klagen dann geht es vor Gericht ( Bis Hier muss das Unternehmen alle Kosten erstmal selbst tragen )
So nun sind wir vor Gericht , und jetzt wird´s richtig Lustig den nun muss das Unternehmen einwandfrei Beweisen das die Forderung berechtigt ist kann das Unternehmen dies nicht bzw die Forderung ist nach deutschem Recht nicht Rechtens bleibt das Unternehmen augf den 5 Euro sitzen +
samtlichen Gerichts und Anwaltskosten sitzen was an diesem Punkt mehrere Hundert Euro ausmacht.
Ich selbst habe dies in zwei Fällen völlig entspannt und ohne eigene Kosten vollzogen.
einmal Telekom - T-Online Grund : Mahngebühr
einmal Fitness Studio : ebenfals Mahngebühr
WICHTIG : wenn der Gerichtliche Mahnbescheid bei euch eintrifft , muss dringend darauf reagiert werden , Widerspruch usw , reagiert man nicht innerhalb von 14 Tagen darauf wird die Forderung Rechtens !!!!!
und dabei ist es dann Egal ob diese Berechtigt ist oder nicht.
Achtung: Generell gilt nur ein Gerichtlicher Mahnbescheid ist Gesetzlich verbindlich alles andere ist Angstmacherei ( Inkasso und diverse ).
Bei KabelBW muss man auch keine Angst haben das man wegen 5 Eur. die Leitungen gesperrt bekommt siehe AGB Punkt 10 bzw 10.1
KabelBW ist nur dann berechtig Leistungen Teilweise oder ganz zu Sperren wenn der Kunde mindestens mit 75 Eur in verzug ist.
Siehe AGB von KabelBW 10.1
AGB Kabel BW
http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/InfoUndService/Downloads/_________________
Niemand ist verpflichtet über sein eigenes Können hinaus was zu leisten.
Requiescat in pache