Desperatio hat geschrieben:
Wie Du schon so nett gesagt hast bekomme ich nur ein Kabelmodem.
An dieses schließe ich ja dann alles an was ich so brauche, sprich mein Telefon und eben meinen W-Lan Router.
So ist es. Man bedenke aber, dass an einem ISDN-Modem nur ISDN-Telefone oder entsprechende TK-Anlagen anschliessen kann.
Zitat:
Ich hab mich jetzt heute nochmals mit der Materie ein wenig beschäftigt. Bei Arcor nennt sich die "Schaltzentrale" Starter Box.
Bei Arcor hat man auch einen DSL-Anschluss. Die Starterbox ist ein Splitter, NTBA und ein Terminaladapter mit a/b-Wandler in einem Gerät verpackt. Splitter und NTBA gibt es bei einem Kabelanschluss nicht. Den a/b-Wandler, so man ihn braucht, muss man als separates Gerät am Modem anschliessen. Damit hat Kabel BW aber nichts zu tun.
Zitat:
Hier ist aber kein Modem integriert.
Nein. Am Splitterausgang der Starterbox muss man dann ein DSL-Modem anschliessen. So etwas gibt es an einem Kabelanschluss aber nicht.
Zitat:
Und den W-Lan Riuter den ich von Arcor damals bekommen habe und auch jetzt momentan angeschlossen habe, hat ein Modem integriert.
Ja. ein DSL-Modem.
Zitat:
Jetzt muß ich einfach nur rausfinden, welche meiner W-Lan Router ein integriertes Modem haben und ob eines davon kompatibel ist.
Wir haben hier kein DSL! Also auch kein DSL-Modem!
Zitat:
Allerdings wurde mir der Hinweis gegeben, dass ich mich nochmal mit Vodafone in Verbindung setze, da bei der Kündigung welche Kabel BW für mich macht es Anbieter geben kann die bei sog. All Inclusiv Packeten dann nur das Telefon kündigen und nicht das DSL.
Das ist immer so.
Zitat:
Kann man sich auf so eine Aussage verlassen ?
Nein, man muß kündigen und eine schriftliche Kündigungsbestätigung besitzen.
Zitat:
Ich bin am überlegen, ob ich sicherheitshalber jetzt nicht am 15.03.2010 (18.03.2010 ist Deadline für die Kündigung) noch eine Kündigung an Vodafone rausschicke, wo ich dann alles was bei Vodafone besteht und noch nicht gekündigt wurde kündigen.
Wieso, was "noch nicht gekündigt wurde"? Du musst den ganzen Vertrag kündigen. Die Nummernportierung von Kabel BW läuft unabhängig davon. Eine Portierungsanfrage muss nicht zwangsläufig als Kündigung angesehen werden, zumal dir niemand zusichern kann, dass diese termingerecht vorliegt.
MfG