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BeitragVerfasst: So 9. Aug 2009, 00:27 
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Registriert: So 9. Aug 2009, 12:00
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Hallo zusammen,

ich bin neu hier - so neu, daß mein CleverKabel noch nicht mal aktiviert wurde. [img]images/smiles/002.gif[/img]

Ich habe schon ein Problem: Im September letzten Jahres habe ich meinen Kabelanschluß für TV/Radio beauftragt, hatte für Telefonie und Internet noch einen Vertrag von Telekom, der bis 08.08.2009 - also genau heute - läuft. Damals wollte mir der Mitarbeiter gleich den Vertrag CleverKabel 16 mit verkaufen, dann erst mit Aktivierung zum 08.08.2009. Hörte sich auch gut an, weil bei dieser Aktion die Anschlußgebühr entfiel und auch 3 Monate kostenlos waren. Also habe ich diesen Vertrag abgeschlossen.

Heute gibt es bessere Verträge für mich: CleverKabel Starter. Deshalb habe ich bei der Hotline angerufen, um zu fragen, ob ich diese Änderung vornehmen kann. Ich muß sagen, die Mitarbeiter bei der Hotline waren wirklich sehr nett und sehr höflich :) - also schon mal wirklich ein echt positiver Eindruck. Mir wurde gesagt, daß der Vertrag schon recht alt ist und deshalb ein Fax mit Unterschrift notwendig wäre für die Änderung - das müsse aber mit Sicherheit gehen (haben mir 2 Mitarbeiter der Hotline so erzählt).

Also hab ich ein Fax mit der Bitte um Änderung gesendet. Zurück kam ein echt unfreundlicher Brief "abgelehnt" [img]images/smiles/018.gif[/img] . Daraufhin habe ich Einspruch erhoben, weil mein Vertrag noch nicht begonnen wurde und auch die Aktivierung noch nicht erfolgte. Ich zitierte meine Widerufsbelehrung, die ich bei der Bestellung unterschrieben habe "...Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform...jedoch nicht vor Vertragsschluß (bei Dienstleistungen) und Eingang der Ware beim Empfänger..."
Gleichzeitig zitierte ich §356 (2):"...Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt..."
Ich verstehe das so, der Erhalt der Sache ist die Aktivierung und die zur Verfügungstellung der Internetleitung mit der Telefonleitung (habe dies auch so wo gelesen). Habe noch wo anders gelesen, erst wenn ALLE Leistungen erbracht sind, die Widerufsfrist beginnt. Auch gilt wohl nicht die Hardware-Installation bei mir, das seinen lediglich "Vorbereitungshandlungen im Rahmen der geschuldeten Leistung und können deswegen nicht als Dienstleistung nach §312d (3) gelten.

Daraufhin habe ich einen weiteren sehr unfreundlichen Brief bekommen "...Wir haben Ihren Internet- und Telefonanschluß installiert und Sie nutzen ihn bereits." Sachlich völlig falsch, da ich eine Portierung beantragt habe, das Telefon über KabelBW momentan noch tot ist, das Internet heute noch mit 500kB/s läuft und nicht mit der Leistung im Vertrag festgeschriebenen 16000kB/s.

Außerdem im Schreiben von KabelBW "Sie haben nun alle wichtigen Informationen zu diesem Thema erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass keine weitere Stellungnahme erfolgen wird." [img]images/smiles/093.gif[/img]
Fand ich echt die Höhe. Die reden da immerhin mit einem Kunden, mit einem neuen Kunden, der zuvor noch einen positiven Eindruck hatte.

Kaum hat man unterschrieben, ist man nichts mehr wert - zumindest bis kurz vor dem Ablauf des Vertrages, da sind alle wieder überfreundlich - aber das hatten wir ja schon bei der Telekom.

Nun habe ich einen totalen Frust, habe auch schon eine email an die Bundesnetzagentur gesendet.

Was meint Ihr? Habe ich ein Recht, daß ich den Vertrag, der noch nicht aktiviert wurde zu ändern? Habt Ihr ähnliche Fälle schon gehabt oder davon gehört?

Und wenn ja: Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten? Rechtschutzversicherungs-Rundumpaket hab ich - an dem solls nicht scheitern.

Vielen Dank schon mal!

P.S.: Ich habe jetzt solch einen Frust, daß ich darüber nachgedacht habe, den aktuellen Vertrag sofort zu kündigen zum nächstmöglichen Termin und natürlich auch mein TV/Radio vom KabelBW-Netz abzuklemmen und das ganze in Zukunft über Schüssel zu gestalten. KabelBW ist nach solch einem Auftritt für die Zukunft nicht tragbar und hat mich dann auch wohl für die Zukunft verloren.


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BeitragVerfasst: So 9. Aug 2009, 09:57 
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Registriert: Fr 3. Apr 2009, 12:00
Beiträge: 253
Wenn der Techniker schon bei dir war und das Modem aktiviert hat, kannst du nicht mehr zurücktreten, bist jetzt 2 Jahre in diesem Vertrag drin, kannst zwar den Tarif wechseln aber nur in einen höheren.


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