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BeitragVerfasst: Do 8. Jan 2009, 21:01 
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Hinterwäldler hat geschrieben:
@tyu:
Du hast etwas nicht verstanden: Ich will überhaupt keine Box mehr. Auch keine Einheitsdose mit oder ohne CI. Ich will diesen unmöglichen und hässlichen Kabelsalat so preiswert wie nur irgend möglich und so weit wie irgend möglich reduzieren und ich möchte so wie es der Staatsvertrag für RF&TV es vorgesehen hat (dafür bezahle ich auch meine GEZ), so viele Empfangsgeräte betreiben wie ich möchte.


Genau das kannst du doch machen. Alle Sender von ARD und ZDF werden im Kabel nicht verschlüsselt und können an so vielen Empfangsgeräten wie du willst genutzt werden.
Auf alles weitere hast du auch laut Rundfunkstaatvertrag keinen Anspruch. Du zahlst ja auch de GEZ nur für die Öffentlich-Rechtlichen Sender und nicht fürs Privatfernsehen.
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BeitragVerfasst: Fr 9. Jan 2009, 23:24 
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tyu hat geschrieben:
Auf alles weitere hast du auch laut Rundfunkstaatvertrag keinen Anspruch. Du zahlst ja auch de GEZ nur für die Öffentlich-Rechtlichen Sender und nicht fürs Privatfernsehen.
Was willst du damit sagen? Komme mal schön wieder auf festen Boden zurück. Das Eis auf dem Ententeich ist sehr dünn und brüchig.

Du hast die Stellungnahmen der Geschäftsführung von P7S1 gelesen? Dort wird klar gestellt, das alle Kabelanbieter ihr eigenes Middleware-Süppchen kochen wollen und dadurch die Möglichkeit einer wirksamen und einheitlichenVerbreitung der privaten RF&TV-Anstalten stark einschränken. Aus diesem Grund hat man dort die eigenen Aktivitäten stark reduziert. Lies das http://www.digitalfernsehen.de/news/news_705628.html

Damit dürfte auch klar sein: Nur die Kabelmonopole wollen überhaupt eine Middleware und zu allem Überdruss jeder für sich seine eigene. Da kein Anderer ernsthaft interessiert ist, kommt nur noch die permanente Adressierbarkeit der Boxen als Argument in Frage. Genau das wird jedoch bestritten. [img]images/smiles/013.gif[/img]

Falls du nicht lesen willst, hier ein Zitat:
Zitat:
DF: Gab es in den letzten Monaten Gespräche zwischen der Pro Sieben Sat 1 Media AG und den Kabelnetzbetreibern über die Einführung einer Middleware?
Hofmann: Nein.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Jan 2009, 20:52 
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So dünn wie du schreibst ist das Eis auch wieder nicht.
Wie jedes Gesetz kann man auch den Rundfunkstaatsvertrag unterschiedlich auslegen. Und genau das werden die Kabelnetzbetreiber auch machen.

In §52c Technische Zugangsfreiheit des Rundfunkstaatsvertrags steht

Zitat:
Anbieter von Plattformen, die Rundfunk und vergleichbare Telemedien verbreiten, haben zu gewährleisten, dass die eingesetzte Technik ein vielfältiges Angebot ermöglicht. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt dürfen Anbieter von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien einschließlich elektronischer Programmführer weder unmittelbar noch mittelbar
1. durch Zugangsberechtigungssysteme,
2. durch Schnittstellen für Anwendungsprogramme,
3. durch Benutzeroberflächen, die den ersten Zugriff auf die Angebote herstellen, oder
4. durch sonstige technische Vorgaben zu den Nummer 1 bis 3 auch gegenüber Herstellern
digitaler Rundfunkempfangsgeräte bei der Verbreitung ihrer Angebote unbillig behindert oder gegenüber gleichartigen Anbietern ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden.
(2) Die Verwendung eines Zugangsberechtigungssystems oder eines Systems nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 oder einer Schnittstelle für Anwendungsprogramme und die Entgelte hierfür sind der zuständigen Landesmedienanstalt unverzüglich anzuzeigen. Satz 1 gilt für Änderungen entsprechend. Der zuständigen Landesmedienanstalt sind auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


Nehmen wir das also mal auseinander:

Zitat:
Anbieter von Plattformen, die Rundfunk und vergleichbare Telemedien verbreiten, haben zu gewährleisten, dass die eingesetzte Technik ein vielfältiges Angebot ermöglicht.

Wird von Kabel BW gewährleistet.

Zitat:
Zur Sicherung der Meinungsvielfalt
dürfen Anbieter von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien einschließlich elektronischer
Programmführer weder unmittelbar noch mittelbar
1. durch Zugangsberechtigungssysteme,
2. durch Schnittstellen für Anwendungsprogramme,
3. durch Benutzeroberflächen, die den ersten Zugriff auf die Angebote herstellen, oder
4. durch sonstige technische Vorgaben zu den Nummer 1 bis 3 auch gegenüber Herstellern
digitaler Rundfunkempfangsgeräte
bei der Verbreitung ihrer Angebote unbillig behindert oder gegenüber gleichartigen Anbietern ohne
sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden.


Da sind wir wieder an dem Punkt den ich schon mal angeführt hatte:
Wenn Kabel BW beim Thema EPG/Middleware das System wie in UK Umsetzt. Also feste Kanalliste mit ARD auf 1, ZDF auf 2, Private Sender, Pay TV usw dann ist das auch der Einsatz von Middleware, Grundverschlüsslung usw alles Möglich. Das einzige was sie machen müssen ist alle gleich zu behandeln. Als Voraussetzungen für den Einsatz von Middleware auf den Boxen könnte Punkt 4 angesehen werden. So lange sie den gleichen Zugang aller Sender nicht behindert ist sie erlaubt. Der Einsatz muss nur der Landesmedienanstalt mitgeteilt werden:
Zitat:
Die Verwendung eines Zugangsberechtigungssystems oder eines Systems nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 oder einer Schnittstelle für Anwendungsprogramme und die Entgelte hierfür sind der zuständigen Landesmedienanstalt unverzüglich anzuzeigen. Satz 1 gilt für Änderungen entsprechend. Der zuständigen Landesmedienanstalt sind auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen


Link zum Rundfunkstaatsvertrag:
http://www.br-online.de/content/cms/Universalseite/2008/03/06/cumulus/BR-online-Publikation--189888-20080828132017.pdf
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BeitragVerfasst: So 11. Jan 2009, 00:33 
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Zitat:
Wenn Kabel BW beim Thema EPG/Middleware das System wie in UK Umsetzt. Also feste Kanalliste mit ARD auf 1, ZDF auf 2, Private Sender, Pay TV usw dann ist das auch der Einsatz von Middleware, Grundverschlüsslung usw alles Möglich. Das einzige was sie machen müssen ist alle gleich zu behandeln. Als Voraussetzungen für den Einsatz von Middleware auf den Boxen könnte Punkt 4 angesehen werden. So lange sie den gleichen Zugang aller Sender nicht behindert ist sie erlaubt. Der Einsatz muss nur der Landesmedienanstalt mitgeteilt werden:

Das hast du doch nicht etwa im ernst geschrieben. Bis zum 1.3. ist noch ebissl hin.

1. Genau dieser Fall tritt nicht ein, den jeder Kabelanbieter kocht sein eigenes Süppchen und tut alles, um mit dem anderen Kabel-Monopolen nicht kompatibel zu sein.

2. Grundverschlüsselung bedeutet, das alle am Kabel hängenden digitalen RF&TV-Geräte dazu geeignet sein müssen, diese Signale zu entschlüsseln. Damit kann ich alle jetzigen Empfangsgeräte in meinem Haushalt in den E-Schrottcontainer im Rathaus werfen oder jedem Gerät eine Box vorschalten. Nennst du mir deine Kontonummer und sorgst du für Kontendeckung? Es geht nämlich an meine Geldbörse. An die der Anderen zwar auch, aber die merken es bis jetzt noch nicht.

3. Ich wüsste nicht was KabelBW in den vergangenen 9 Jahren seinen Kunden garantiert hat, außer das regelmäßig abgebucht wird.

Sorry: Bist du tatsächlich so oder tust du nur so?


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BeitragVerfasst: So 11. Jan 2009, 21:41 
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Hinterwäldler hat geschrieben:
Das hast du doch nicht etwa im ernst geschrieben. Bis zum 1.3. ist noch ebissl hin.

1. Genau dieser Fall tritt nicht ein, den jeder Kabelanbieter kocht sein eigenes Süppchen und tut alles, um mit dem anderen Kabel-Monopolen nicht kompatibel zu sein.

2. Grundverschlüsselung bedeutet, das alle am Kabel hängenden digitalen RF&TV-Geräte dazu geeignet sein müssen, diese Signale zu entschlüsseln. Damit kann ich alle jetzigen Empfangsgeräte in meinem Haushalt in den E-Schrottcontainer im Rathaus werfen oder jedem Gerät eine Box vorschalten. Nennst du mir deine Kontonummer und sorgst du für Kontendeckung? Es geht nämlich an meine Geldbörse. An die der Anderen zwar auch, aber die merken es bis jetzt noch nicht.

3. Ich wüsste nicht was KabelBW in den vergangenen 9 Jahren seinen Kunden garantiert hat, außer das regelmäßig abgebucht wird.

Sorry: Bist du tatsächlich so oder tust du nur so?


Du meinst wohl den 1.4. aber egal

Zu.1 das ist auch gar nicht notwendig. Jeder Kabelnetzbetreiber darf die Inhalteanbieter nicht unterschiedlich behandeln. Also RTL mus die gleichen Konditioen bekommen wie ARD und ZDF. Was die anderen Kabelbetreiber wie Unity oder KDG machen kann Kabel BW egal sein.

Zu2. Richtig. Allerdings sichert dir Kabel BW in ihren AGBs auch nur zu das du den Kabelsnschluss an einer Antennendose nutzen kannst. Alle weiteren Anschlüsse und Geräte im Haus sind deine Sache. Es wird die "auf Wunsch" ein passendes Gerät zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon ob diese Geräte gut oder schlecht sind. Fakt ist du bekommst ein passendes Gerät.
Es steht ja auch inderen AGBs das du wenn du andere Geräte als die von KBW zugelassenen nutzen willst selbst dafür verantwortlich bist das sie funktionieren.
Gleiches gilt auch für die Grundverschlüsslung. Da steht in den ABGs folgender Satz drin:
Zitat:
Kabel BW behält sich außerdem das Recht vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen sowie technisch und wirtschaftlich Notwendigen, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle sowie die Nutzung der einzelnen Kanäle zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern. Hierunter fällt auch die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt von einer analogen zu einer digitalen verschlüsselten Signalverbreitung zu wechseln.


Ich hab nie gesagt das ich das ganze gut finde. Ich sage nur das es so oder ähnlich kommen wird und das es auch erklaubt ist was die da machen.
Anfangs wollte ich eigentlich nur aufzeigen welche positiven möglichkeiten durch kostenlose Zusatzdienste sich durch Middleware ergeben könnten, andererseite habe ich aber auch Nachteile genannt.
Ich hab mir auch sehr gut überlegt was ich hier schreibe. Deshalb möchte ich deinen letzen Satz mal überlesen haben.
Und eines hast du in deine Überlegung anscheinend noch nicht mit einbezogen:
Für Leute die sich mit der Materie auskennen dürfte klar sein das die adressierbarkeit für die Netzbetreiber eines der wichtigesten Argumente für den Einsatz von Middleware ist. Für Otto-Normal-Zuschauer dürften allerdings einheitliche Menüs in den Boxen doch deutliche Vorteile haben. Wer nicht so Technikinteressiert ist und bislang nur seine 36 bis 40 Programme hatte wird unter Umständen mit der vielzahl der digitalen Programme gar nicht zurecht kommen. Hier kann eine vorsortierte Kanalliste und Programme nach Sparten geordnet sicher hilfreich sein.
Ich kann Euch jetzt schon sagen das es so oder ähnlich blad auch bei Kabel BW aussehen wird:
1. Einheitliches Menü / Programme nach Sparten sortiert.
Bild
2. Einheitlicher EPG
Bild
3. Vereinheitlichtes Einstellungsmenü inkl. notwendiger Service Rufnummern
Bild
4. Eine Favortenliste für die paar Programme die man am häufigsten anschaut. (ein wenig darf man an seiner Box noch selbst bestimmen)
Bild
5. Sollte man ein Programm mal nich abonniert haben gibts per Meldung die passende Rufnummer damit man das Programm dazu buchen kann.
Bild
Für technisch unbegabte einfach zu bedienen.
Diese Menüs usw. basieren übrigens alle auf der auch von Kabel BW favorisierten Middleware von NDS.
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BeitragVerfasst: Di 3. Feb 2009, 11:45 
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Frage: In wie weit betrifft das dann die Dreamboxen.

Ich steig nicht wirklich durch beim Thema Middleware?
Kann's eventuell bitte jemand aufdröseln? [img]images/smiles/017.gif[/img]


grüße.


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BeitragVerfasst: Di 3. Feb 2009, 12:04 
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Bei der Middleware gehts um CI Module um Pay-TV zu empfangen. Kabel BW wird hier in Zukunft auf den Standart CI+ setzen. Das heißt um PAY-TV zu schauen musst dein Receiver den CI+ Standard unterstützen.

Wobei Dreambox mit seinen zig halb legalen Plug-ins auch so im Stande ist Videoguardkarten zu verwerten, das ist eben nur ein Verstoss gegen die Kabel BW AGB's und daher kann ich auf dieses Thema auch nicht näher eingehen.
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BeitragVerfasst: Di 3. Feb 2009, 12:18 
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Aha.
Danke Dir Chris für die superschnelle Antwort.

grüße.


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