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BeitragVerfasst: Mo 26. Apr 2010, 10:24 
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origam hat geschrieben:
Was sind denn die Konsequenzen wenn man es tut: Wenn ich in einem Geschäft gegen das Hausrecht verstosse bekomme ich Hausverbot, welche Sanktionen wollen denn die Anbieter anwenden wenn ich in meinem legalem Gerät mein legales Zusatzgerät verwende, und vielleicht mit eigener Arbeitsleistung anpasse? Ich wüsste ehrlich gesagt nichts das mir ernsthaft wehtun würde.


Für den Anwender wird es keine Konsequenzen geben. Der Anbieter muss aber konsequent auf die Illegalität hinweisen, denn mit wissentlicher Duldung oder der Unterlassung des Hinweises auf rechtswidriges Verhalten, würde er selbst einen Rechtsbruch begehen. Auch dürfen z.B. Händler ein solches CAM niemals mit der "funktionsfähigen" Software vertreiben oder irgendeine Unterstützung in dieser Hinsicht anbieten. Der Verkauf der Hardware ist dagegen rechtlich vollkommen in Ordnung.

MfG


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BeitragVerfasst: Mo 26. Apr 2010, 10:26 
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Ich sag mal jeder weiß was er tut.
Ob erlaubt oder nicht muss jeder selbst wissen.
Wenn einer ohne führerschein fährt muss er mit den folgen leben,
und hier ist es auch nicht anderst.
Ich hoffe nur das der Hersteller das Problem mit der Lieferzeit und zuverlässigkeit bald in den griff bekommt da es für das image nicht grad das beste ist für beide Seiten.
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www.kabelbw-friedrichshafen.de


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BeitragVerfasst: Mo 26. Apr 2010, 22:04 
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origam hat geschrieben:
Was sind denn die Konsequenzen wenn man es tut:

z.B. sperrung des anschlusses wegen verstoss gegen die agb unter weiterzahlung der anschlussgebühren deinerseits bis zum ende der mindestlaufzeit.
wobei es fraglich ist ob das wirklich ein anbieter so weit kommen lassen würde :-)

viel wahrscheinlicher ist das irgendwann irgendein update kommt und die karte nicht mehr geht, oder das du eben bei problemen nicht geholfen bekommst bzw du erst mal auf einen agb konformen receiver verwiesen wirst.


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BeitragVerfasst: Mo 26. Apr 2010, 22:08 
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disorganizer hat geschrieben:
z.B. sperrung des anschlusses wegen verstoss gegen die agb unter weiterzahlung der anschlussgebühren deinerseits bis zum ende der mindestlaufzeit.
wobei es fraglich ist ob das wirklich ein anbieter so weit kommen lassen würde [img]images/smiles/001.gif[/img]


Unwahrscheinlich, das wird rechtlich kaum haltbar sein. Das schlimmste, was einem passieren könnte, ist die außerordentliche Kündigung des Pay-TV-Vertrags. Dann endet nicht die Versorgung, sondern natürlich auch die Zahlungspflicht. Daran wird aber auch KabelBW kaum ein Interesse haben.

disorganizer hat geschrieben:
viel wahrscheinlicher ist das irgendwann irgendein update kommt und die karte nicht mehr geht, oder das du eben bei problemen nicht geholfen bekommst bzw du erst mal auf einen agb konformen receiver verwiesen wirst.


Naja, auf ein Update wird es als Reaktion dann halt "andere" Updates geben. Das man natürlich auf jeglichen Support seitens KabelBW verzichtet, ist sowieso klar.

cu

trueQ
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BeitragVerfasst: Mo 26. Apr 2010, 23:23 
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disorganizer hat geschrieben:
viel wahrscheinlicher ist das irgendwann irgendein update kommt und die karte nicht mehr geht, oder das du eben bei problemen nicht geholfen bekommst bzw du erst mal auf einen agb konformen receiver verwiesen wirst.


Was ist ein AGB-konformer Receiver. Die AGB von Kabel BW sagen dazu nichts aus. Kabel BW hat laut AGB lediglich die Möglichkeit, die Smart-Card an einen bestimmten Receiver technisch zu koppeln. Der Kunde erkennt mit den AGB diese Möglichkeit an. Wenn kein von Kabel BW bereitgestellter Receiver eingesetzt wird, obliegt es dem Kunden selbst, für ein geeignetes Gerät zu sorgen. Er ist dafür verantwortlich, dass es funktioniert und Kabel BW ist damit aus der Pflicht, irgendeinen Support zu leisten. So steht es in den AGB. Die weitläufige Meinung, dass nicht von KBW herausgegebene Geräte nicht AGB-konform sind und daher nicht verwendet werden dürfen, ist Unsinn. Weder die AGB von KBW geben das vor, noch werden von KBW irgendwelche Sanktionen ausgehen.
Das rechtliche Problem ist ein ganz anderes. Kabel BW hat entsprechend des Vertrages mit NDS offiziell sicherzustellen, dass nur die von NDS freigegebenen Geräte für die Dekodierung des videoguard-verschlüsselten Materials eingesetzt werden dürfen. Alle Geräte auf dem Markt, die Videoguard offiziell decodieren können müssen lizenzrechtlich von NDS freigegeben sein. Die Hersteller der entsprechenden Hard- und Software müssen Lizenzgebühren an NDS abführen. Jetzt gibt es aber Geräte, die Videoguard von ihrer Hardware her decodieren könnten, ohne entsprechende Software dazu aber nicht in der Lage sind. Diese Software darf aber nicht vertrieben werden und NDS könnte gegen die entsprechenden Händler vorgehen. Den Usern, die das machen, kann KBW rechtlich gar nichts. Allerdings darf KBW als Lizenznehmer von NDS dieses absolut nicht unterstützen, daher wird auch jede Diskussion, Anleitung ect. seitens Kabel BW logischerweise unterbunden. Würden sie das nicht konsequent machen, würde das sonst streng genommen eine Verletzung der Lizenzvereinbahrungen bedeuten.

MfG


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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 10:31 
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Hemapri hat geschrieben:
Das rechtliche Problem ist ein ganz anderes. Kabel BW hat entsprechend des Vertrages mit NDS offiziell sicherzustellen, dass nur die von NDS freigegebenen Geräte für die Dekodierung des videoguard-verschlüsselten Materials eingesetzt werden dürfen. Alle Geräte auf dem Markt, die Videoguard offiziell decodieren können müssen lizenzrechtlich von NDS freigegeben sein. Die Hersteller der entsprechenden Hard- und Software müssen Lizenzgebühren an NDS abführen. Jetzt gibt es aber Geräte, die Videoguard von ihrer Hardware her decodieren könnten, ohne entsprechende Software dazu aber nicht in der Lage sind. Diese Software darf aber nicht vertrieben werden und NDS könnte gegen die entsprechenden Händler vorgehen.


Sehr schön erklärt.

Kurzfassung: die betreffenden "Lösungen" sind letztlich Verletzungen des Urheberrechts von NDS...

cu

trueQ
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