disorganizer hat geschrieben:
viel wahrscheinlicher ist das irgendwann irgendein update kommt und die karte nicht mehr geht, oder das du eben bei problemen nicht geholfen bekommst bzw du erst mal auf einen agb konformen receiver verwiesen wirst.
Was ist ein AGB-konformer Receiver. Die AGB von Kabel BW sagen dazu nichts aus. Kabel BW hat laut AGB lediglich die Möglichkeit, die Smart-Card an einen bestimmten Receiver technisch zu koppeln. Der Kunde erkennt mit den AGB diese Möglichkeit an. Wenn kein von Kabel BW bereitgestellter Receiver eingesetzt wird, obliegt es dem Kunden selbst, für ein geeignetes Gerät zu sorgen. Er ist dafür verantwortlich, dass es funktioniert und Kabel BW ist damit aus der Pflicht, irgendeinen Support zu leisten. So steht es in den AGB. Die weitläufige Meinung, dass nicht von KBW herausgegebene Geräte nicht AGB-konform sind und daher nicht verwendet werden dürfen, ist Unsinn. Weder die AGB von KBW geben das vor, noch werden von KBW irgendwelche Sanktionen ausgehen.
Das rechtliche Problem ist ein ganz anderes. Kabel BW hat entsprechend des Vertrages mit NDS offiziell sicherzustellen, dass nur die von NDS freigegebenen Geräte für die Dekodierung des videoguard-verschlüsselten Materials eingesetzt werden dürfen. Alle Geräte auf dem Markt, die Videoguard offiziell decodieren können müssen lizenzrechtlich von NDS freigegeben sein. Die Hersteller der entsprechenden Hard- und Software müssen Lizenzgebühren an NDS abführen. Jetzt gibt es aber Geräte, die Videoguard von ihrer Hardware her decodieren könnten, ohne entsprechende Software dazu aber nicht in der Lage sind. Diese Software darf aber nicht vertrieben werden und NDS könnte gegen die entsprechenden Händler vorgehen. Den Usern, die das machen, kann KBW rechtlich gar nichts. Allerdings darf KBW als Lizenznehmer von NDS dieses absolut nicht unterstützen, daher wird auch jede Diskussion, Anleitung ect. seitens Kabel BW logischerweise unterbunden. Würden sie das nicht konsequent machen, würde das sonst streng genommen eine Verletzung der Lizenzvereinbahrungen bedeuten.
MfG