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BeitragVerfasst: Sa 1. Jan 2011, 12:23 
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Registriert: Sa 1. Jan 2011, 13:00
Beiträge: 2
Hallo,

lese hier schon ein weilchen mit und nun musste ich mich anmelden um meinem Frust etwas Luft zu machen und nach einer Lösung zu suchen.

Folgendes zur Vorgeschichte

Ziehe im Februar in ein von KabelBW versorgtest gebiet (HD) um. In der neuen Wohnung wurde mir bei Besichtigung durch Makler und Vermieter gesagt das Kabelanschluss vorhanden sei.
Nach einigen hin und her mit den beiden stellte sich heraus das wohl nur SAT gibt. Eine Antennendose hatte ich in der Wohnung jedoch gesehen. Eine für SAT und eine alte die wohl für Kabel war. Laut Verfügbarkeitscheck sind an der Adresse alles Angebote von Kabel BW Verfügbar.
Nun habe ich bei KabelBW bestellt. Termin mit Techniker ausgemacht.
Wir (Techniker und ich) haben dann festegstellt das der Vermieter bei der Isolierung des Hauses der Außenwand den HÜP einfach mit eingebaut hat und nur ein kleines Loch gelassen mit Abdeckung.
Fakt ist jedoch das der Vermieter untersagt keine Kabel an der Außenwand zu verlegen. Das ist jedoch bei der Sachlage unmöglich so einen funktionsfähigen Kabelanschluss und HSI zu installieren

Ist bin zutiefst enttäuscht vom Vermiter.
Benötige beruflich schnelles BreitbandInternet. Über die T-Cm sind nur max 16Mbit möglich und das für mehr Geld. VDSL Ausbau ist nicht geplant.

Weiß einer eine Rat das ich den Vermeiter doch noch überzeigen kann?

Vielen Dank

Scoop


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BeitragVerfasst: Sa 1. Jan 2011, 13:21 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
scoop hat geschrieben:
Weiß einer eine Rat das ich den Vermeiter doch noch überzeigen kann?


Solche Dinge sehe ich auch immer wieder. Da werden ÜPs zugebaut, statt sich vorher mit Kabel BW abzusprechen. Manchmal sind diese überhaupt nicht mehr zugänglich. In einem solchen fall könnte man gegen den eigentümer vorgehen, denn die Zugänglichkeit des ÜP muss gewährleistet sein. Ob daran etwas angeschlossen wier, ob oder wie Leitungen im oder am Gebäude verlegt werden, ist allein Sache des Hauseigentümers. Die Zuständigkeit von Kabel BW endet am ÜP. Hier hast du wohl schlechte Karten. Es ist ja nicht nur die Leitung in die Wohnung. Es muss auch noch ein BVT gesetzt werden, der grundsätzlich für alle Wohnungen dimensioniert wird und es muss eine Anbindung von Strom (einschließlich der Kosten) und zum Potentialausgleich erstellt werden. Akk das ist vom Eigentümer genehmigungspflichtig.
Manchmal hat es geholfen, eine Kündigung vorzulegen. Manche vermieter haben einfach noch nicht begriffen, dass eine solche "Lapalie", wie ein schneller Internetzugang, für eine Immobilie ausschlaggebend sein kannl

MfG


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BeitragVerfasst: Sa 1. Jan 2011, 19:47 
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Registriert: Sa 1. Jan 2011, 13:00
Beiträge: 2
Hallo Hemapri,

danke für die Antwort.

ich bin so dermaßen Verärgert. Schade das ich den Mietvertrag schon unterschrieben habe und der Makler seine Provision schon hat.
Jetzt darf ich DSL nehmen und für weniger Leistung mehr bezahlen.

Aber noch mal zurück zur Technik.
Ich denke, das keiner in dem 3-Parteien Haus (die 3. Partei bin ich) interesse an Kabel hat. Wäre es dann nicht machbar nur ein Kabel zu mir ins Dachgeschoss zu ziehen und dort den, wenn nötig, Verteiler zu setzten?
Oder wird das von KabelBW nicht geduldet?
Evt. lässt sich der Vermieter auf diese "Ein Kabel-Lösung" ein, aber nicht darauf, das alle Mieter damit versorgt werden.

Danke vorab.


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BeitragVerfasst: So 2. Jan 2011, 03:15 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
scoop hat geschrieben:
Ich denke, das keiner in dem 3-Parteien Haus (die 3. Partei bin ich) interesse an Kabel hat. Wäre es dann nicht machbar nur ein Kabel zu mir ins Dachgeschoss zu ziehen und dort den, wenn nötig, Verteiler zu setzten?
Oder wird das von KabelBW nicht geduldet?


Man muss an einer zentralen Stelle einen BVT setzen, von dem aus bei Bedarf auch die anderen Wohnungen versorgt werden können. Zum BVT ist auch noch eine Potentialausgleichsleitung mit mindestens 4 mm² Kupfer zur Potentialausgleichsschine des Gebäudes zu legen.

MfG


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