Hallo,
das Thema ist ja hier schon öfters diskutiert worden - mit der Suchfunktion findet man noch weitere Beiträge.
PKBW hat geschrieben:
Es ist also kein deutsches Recht sondern europäisches Recht?
Ja, es gibt die "EU-Richtlinie" 93/83/EWG; sie wurde auch in D in nationales Recht umgesetzt. Dort steht (leider) im Kapitel III:
Zitat:
Artikel 8
Kabelweiterverbreitungsrecht (1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß die Kabelweiterverbreitung von Rundfunksendungen aus anderen Mitgliedstaaten in ihrem Staatsgebiet unter der Beachtung der anwendbaren Urheberrechte und verwandten Schutzrechte und auf der Grundlage individueller oder kollektiver Verträge zwischen den Urheberrechtsinhabern, den Leistungschutzberechtigten und den Kabelunternehmen erfolgt.
Mit anderen Worten: Die Kabelnetzbetreiber in der EU dürfen Programme aus anderen Mitgliedsstaaten nur auf der Basis von Verträgen mit den Rechteeinhabern weiter verteilen. ORF und die BBC wollen und können mit Kabel BW solch einen Vertrag nicht abschliessen, weil sie Ausstrahlungsrechte nur für ihr Staatsgebiet erworben haben. Deshalb gibt es deren Inlandsprogramme hier nicht zu sehen.
Die Schweiz ist kein Mitgliedsstaat der EU, deshalb gibt es dort keine entsprechende Regelung. BBC und ORF können die Verbreitung ihrer Programme dort nicht verhindern. Umgekehrt braucht Kabel BW wegen SF1 und SF zwei rechtlich keinen Vertrag mit der SRG - zumindest nicht wegen dieser Richtlinie.
PKBW hat geschrieben:
Gab es dazu denn schon mal Beschwerden oder ähnliches? Oder sollte es außer mir wirklich niemanden geben, den soetwas ärgert?
Es gibt dazu ellenlange Threads in diversen Foren, aber meines Wissens keine weitergehenden Aktivitäten. Wer es ändern will, der versucht es wohl am besten über die EU, zum Beispiel über den zuständigen Abgeordneten - viel Glück!
Ich persönlich finde diese Richtlinie auch sehr ärgerlich, weil sie zwar die Interessen der Rechtehändler und -inhaber schützt, aber nicht die der Zuschauer und Zuhörer. Andererseits bekomme ich das, was mich interessiert, bereits drahtlos rein (DVB-S oder -T) - ärgerlich ist diese EU-Richtlinie trotzdem.
Grüsse
Uli