ha hat geschrieben:
HAuf meine Frage, ob denn nicht die erste Dose von einem Kabel-BW Techniker gesetzt werden würde, kam die Antwort: Innenverkabelung sei meine Sache. Ist das wirklich so? Beim Telefon wird doch auch die erste Dose gesetzt?
Die Zuständigkeit eines Zetzbetreibers endet am Übergabepunkt der Netzebene 3. Die Netzebene 4 ist grundsätzlich Sache des Hauseigentümers.
Bei der Netzebene 4 handelt es sich um eine elektrotechnische Anlage. Eine solche darf nur durch fachkundige Personen errichtet werden. Wenn sich der Eigentümer nicht für eine solche hält, hat er eine fachkundige Person mit der Installation zu betrauen. Hier geht es grundsätzlich um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Verhinderung von Rückwirkungen auf Anlagen des Netzbetreibers und der Abwendung von Gefahren für Sachen und Personen. Der Errichter der Anlage haftet letztlich für entstehende Schäden. Verantwortlich ist der Hauseigentümer.
Was das Telefon angeht, so kann man das nicht so direkt vergleichen. Es ist eher wie bei Strom, Wasser und Gas.
Möchte man über Kabel BW einen Telefon- oder Internetanschluss, so führt Kabel BW mit der Zustimmung des Hauseigentümers die Installation bis zur Anschlussdose in der Wohnung durch und das sogar kostenlos. Die Haftung ist man auch los. Das nur zur Information. Damit ist der Vergleich zum Telefon wieder hergestellt.
MfG