uli hat geschrieben:
TEN hat geschrieben:
Und zwar in
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__20b.html &
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__87.html,
wonach nur ein angemessenes
Angebot an das Sendeunternehmen erforderlich ist (angemessen = maximal wenige Umsatzprozente des Kabelnetzbetreibers
auf alle Sendeunternehmen verteilt), das ohnehin die Rechte
für den gesamten Satellitenfootprint haben muß, so daß dies
nie wirklich ein Problem war.
Schön wär's. Das Wort "angemessen" ist leider interpretierbar.
Klar ist es das, und ich behaupte ja nicht, daß der zu verteilende Prozentsatz genau feststeht - aber man hat nun doch klare Anhaltspunkte sowohl aus der langjährigen Praxis (der unser Gesetzgeber das leider ohne klarere Vorgaben überlassen hat) als auch aus entsprechenden Regelungen in anderen Staaten.
Daß dabei selbst im "worst case" nur maximal 10 auf alle Sendeunternehmen und Rechteinhaber zu verteilende Umsatzprozente herauskommen, haben aber die Professoren Hoeren und Spindler schon vor Jahren in ihren Gutachten für die Senderorganisation VPRT einerseits und für den Netzbetreiberverband ANGA andererseits in allen Feinheiten herausgearbeitet - wobei die jüngsten Marktgegebenheiten eher noch für Abschläge sprechen, seit die Verrechnung mit dem Verbreitungsinteresse der Sender in der wirtschaftlichen Praxis vielfach einen Saldo zugunsten der Kabelnetzbetreiber ergibt.
Zitat:
Die BBC hat nach eigenen Angaben keine Film- und Sportrechte für Mitteleuropa. Sie könnte sie vermutlich auch gar nicht aus den Gebührengeldern bezahlen. Die Sprachregelung für die unverschlüsselte Ausstrahlung von BBC & Co. auf Astra ist, dass der Footprint des Astra 2D (im Gegensatz zu 2A/B/C) nur das Vereinigte Königreich umfasst. OK, Irland und Benelux sind vermutlich dabei, aber Deutschland sicher nicht.
Nun bemisst sich ein Footprint (Ausleuchtbereich) ja nicht nach einer "Sprachregelung" (das wäre ja auch nur politisches oder juristisches "wishful thinking"), sondern nach physikalischen Gegebenheiten, und daran knüpft das europäisch vorgeprägte Urheberrecht an. In jedem Falle kann die Lizenzierung zwischen BBC und Rechtinhabern nur auf dem Boden dieser Vorgaben erfolgen, die diese Monopole (Immaterialgüterrechte und Frequenzzuweisung) überhaupt erst gewähren - andernfalls gäbe es ja gar nichts, was lizenziert bzw. dessen Weitersendung verboten werden könnte.
Zitat:
Die BBC kann deshalb nach meiner Meinung keine Weiterverbreitung z.B. durch Kabel BW gestatten, wenn sie nicht selber vertragsbrüchig werden will.
Das aber ist für deutsche Netzbetreiber doch gar nicht die Frage, sondern nur, ob die BBC oder die Rechteinhaber (deren Problem untereinander) dagegen vorgehen könnten.
Das Gesetz verlangt von Kabel BW eben nur, dem jeweiligen Sendeunternehmen (§ 87 Abs. 5, bzw. ggf. einer Verwertungsgesellschaft nach § 20b UrhG, soweit überhaupt existent) ein angemessenes Angebot zu machen - einspeisen dürfen sie dann wohl auch, wenn darauf keine Reaktion erfolgt. So lange man (anders als m.W. vor einigen Jahren Primacom) nicht der Verschlüsselei verfällt, würde es schlimmstenfalls zu einem Verfahren über die Höhe der Vergütung kommen - Unterlassungsbegehren stünde nach einem solchen Angebot § 87 Abs. 5 UrhG als rechtsvernichtende Einwendung zugunsten der Kabelnetzbetreiber entgegen.
Zitat:
Zitat:
In den Benelux-Staaten (EU last time I checked [img]images/smiles/002.gif[/img]) ist die BBC übrigens auch im Kabel, und das dürfte nicht daran liegen, daß man sie an der Küste sogar per Antenne empfangen kann, denn Modulationen (analog/digital) sind den rechtlichen Vorgaben herzlich egal - es geht ja um die gesendeten Werke.
In Benelux ist die BBC seit Jahrzehnten im Kabel, auch in Irland. Früher wurden die Programme z.B. nach Amsterdam tatsächlich analog-terrestrisch herangeführt (konnte man an den Fischgrätenmustern bei Überreichweiten erkennen [img]images/smiles/004.gif[/img] ). Ich vermute (weiss es aber nicht sicher), dass diese Zuschauer schon immer in den Rechtekosten bei der BBC eingerechnet waren.
Natürlich, wie die der ganzen EU soweit im Empfangsbereich (außerhalb des englischen Sprachraums selbstverständlich nur mit verschwindend geringer Zuschauerzahl und entsprechend niedrig zu bewerten). Wie gesagt, es ist ein Binnenmarkt, aus dessen Rechtsetzung sich die erweiterten Rechte der Inhalteanbieter und Sendeunternehmen überhaupt erst ergeben. Inhalte und Signale haben nicht an sich einen einklagbaren Wert, sondern nur wenn und soweit der Gesetzgeber ihnen diesen gewährt.
Zitat:
Zitat:
Für Kabel BW sollten diese Fragen ohnehin weder neu noch rechtlich oder finanziell (mit Millionen zahlender Kunden) nicht zu bewältigen sein.
Ich bezweifele, dass Kabel BW einen Rechtsstreit mit der BBC oder mit den Rechtverkäufern finanziell durchstehen könnte. Für die Rechtehändler geht es um einen riesigen Markt, deren Aufteilung in handliche nationale Einheiten sie mit Händen und Füssen verteidigen würden. Und die EU-Regelungen sind leider interpretierbar
Aber wohl kaum bzgl. des Umstandes, daß sie diese einzelstaatliche Aufteilung gerade nicht gewähren.
Zitat:
Ein hohes finanzielles Risiko bei einem Rechtsstreit verglichen mit einem Nutzen für eine Minderheit der Kabelkunden, die sich für diese Programme interessieren. Es ist vielleicht bedauerlich, aber unternehmerisch nachvollziehbar, dass Kabel BW ein solches Prozessrisiko nicht eingehen will.
Mit "rechtlich und finanziell zu bewältigen" meine ich bestimmt nicht, daß sich Netzbetreiber in Prozesse stürzen sollen oder ihnen diese drohen würden. Im Gegenteil, gerade die Unsicherheiten legen es doch nahe, daß man deren Risiken vertraglich ausschließt - das Personal, Know-How und schlimmstenfalls auch Risikopuffer dafür dürften bei monatlich in grober Daumenpeilung vielleicht 30 Millionen Euro Anschlussgebühreneinnahmen sehr wohl vorhanden sein.
Gefährlich ist es aber, die Auslandssender nicht einzuspeisen, weil man dann nämlich bei der Novelle der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" Verschlechterungen der gegenwärtig für die Netzbetreiber günstigen Rechtslage Vorschub leistet, indem man ausgerechnet im stark verkabelten Deutschland keine Praxis entsprechender Weitersendung etabliert.
Standard disclaimer: TINLA, und auch kein Crashkurs zum Thema "Wie mache ich wirtschaftlich sinnvoll meine Kabelkunden glücklich"... [img]images/smiles/018.gif[/img]
Zuletzt bearbeitet von TEN am 13 Jul 2008 22:10, insgesamt einmal bearbeitet