KabelBW Helpdesk Archiv

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BeitragVerfasst: Sa 12. Jul 2008, 20:00 
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gehts hier schon wieder um bbc? [img]images/smiles/019.gif[/img]
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BeitragVerfasst: Sa 12. Jul 2008, 20:51 
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TEN hat geschrieben:
Und zwar in http://bundesrecht.juris.de/urhg/__20b.html & http://bundesrecht.juris.de/urhg/__87.html,
wonach nur ein angemessenes Angebot an das Sendeunternehmen erforderlich ist (angemessen = maximal wenige Umsatzprozente des Kabelnetzbetreibers auf alle Sendeunternehmen verteilt), das ohnehin die Rechte für den gesamten Satellitenfootprint haben muß, so daß dies nie wirklich ein Problem war.

Schön wär's. Das Wort "angemessen" ist leider interpretierbar. Die BBC hat nach eigenen Angaben keine Film- und Sportrechte für Mitteleuropa. Sie könnte sie vermutlich auch gar nicht aus den Gebührengeldern bezahlen. Die Sprachregelung für die unverschlüsselte Ausstrahlung von BBC & Co. auf Astra ist, dass der Footprint des Astra 2D (im Gegensatz zu 2A/B/C) nur das Vereinigte Königreich umfasst. OK, Irland und Benelux sind vermutlich dabei, aber Deutschland sicher nicht. Die BBC kann deshalb nach meiner Meinung keine Weiterverbreitung z.B. durch Kabel BW gestatten, wenn sie nicht selber vertragsbrüchig werden will.

Zitat:
In den Benelux-Staaten (EU last time I checked [img]images/smiles/002.gif[/img]) ist die BBC übrigens auch im Kabel, und das dürfte nicht daran liegen, daß man sie an der Küste sogar per Antenne empfangen kann, denn Modulationen (analog/digital) sind den rechtlichen Vorgaben herzlich egal - es geht ja um die gesendeten Werke.

In Benelux ist die BBC seit Jahrzehnten im Kabel, auch in Irland. Früher wurden die Programme z.B. nach Amsterdam tatsächlich analog-terrestrisch herangeführt (konnte man an den Fischgrätenmustern bei Überreichweiten erkennen [img]images/smiles/004.gif[/img] ). Ich vermute (weiss es aber nicht sicher), dass diese Zuschauer schon immer in den Rechtekosten bei der BBC eingerechnet waren.

Zitat:
Für Kabel BW sollten diese Fragen ohnehin weder neu noch rechtlich oder finanziell (mit Millionen zahlender Kunden) nicht zu bewältigen sein.

Ich bezweifele, dass Kabel BW einen Rechtsstreit mit der BBC oder mit den Rechtverkäufern finanziell durchstehen könnte. Für die Rechtehändler geht es um einen riesigen Markt, deren Aufteilung in handliche nationale Einheiten sie mit Händen und Füssen verteidigen würden. Und die EU-Regelungen sind leider interpretierbar, d.h. alles andere als eindeutig, wie unsere Diskussion hier zeigt.

Ein hohes finanzielles Risiko bei einem Rechtsstreit verglichen mit einem Nutzen für eine Minderheit der Kabelkunden, die sich für diese Programme interessieren. Es ist vielleicht bedauerlich, aber unternehmerisch nachvollziehbar, dass Kabel BW ein solches Prozessrisiko nicht eingehen will.

Ich wünsche mir eine glasklare EU-Regelung in dieser Sache. Die verantwortlichen Politiker werden es aber kaum wagen, den Rechteinhabern zu Gunsten von Verbraucherinteressen in die Suppe zu spucken. Die EU-Kommission gibt sich sehr wirtschaftsnah, um es mal ganz vorsichtig zu formulieren. Es wäre an den Wählern, das zu ändern und so für einen freien Informationsfluss über die EU-Binnengrenzen zu sorgen! Ohne eine solche Regelung braucht's eine eigene Sat-Schüssel, wenn man von der Programm-Vorauswahl durch die Kabelbetreiber unabhängig sein will.

Grüsse
Uli


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BeitragVerfasst: So 13. Jul 2008, 14:51 
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uli hat geschrieben:
TEN hat geschrieben:
Und zwar in http://bundesrecht.juris.de/urhg/__20b.html & http://bundesrecht.juris.de/urhg/__87.html,
wonach nur ein angemessenes Angebot an das Sendeunternehmen erforderlich ist (angemessen = maximal wenige Umsatzprozente des Kabelnetzbetreibers auf alle Sendeunternehmen verteilt), das ohnehin die Rechte für den gesamten Satellitenfootprint haben muß, so daß dies nie wirklich ein Problem war.
Schön wär's. Das Wort "angemessen" ist leider interpretierbar.
Klar ist es das, und ich behaupte ja nicht, daß der zu verteilende Prozentsatz genau feststeht - aber man hat nun doch klare Anhaltspunkte sowohl aus der langjährigen Praxis (der unser Gesetzgeber das leider ohne klarere Vorgaben überlassen hat) als auch aus entsprechenden Regelungen in anderen Staaten.
Daß dabei selbst im "worst case" nur maximal 10 auf alle Sendeunternehmen und Rechteinhaber zu verteilende Umsatzprozente herauskommen, haben aber die Professoren Hoeren und Spindler schon vor Jahren in ihren Gutachten für die Senderorganisation VPRT einerseits und für den Netzbetreiberverband ANGA andererseits in allen Feinheiten herausgearbeitet - wobei die jüngsten Marktgegebenheiten eher noch für Abschläge sprechen, seit die Verrechnung mit dem Verbreitungsinteresse der Sender in der wirtschaftlichen Praxis vielfach einen Saldo zugunsten der Kabelnetzbetreiber ergibt.

Zitat:
Die BBC hat nach eigenen Angaben keine Film- und Sportrechte für Mitteleuropa. Sie könnte sie vermutlich auch gar nicht aus den Gebührengeldern bezahlen. Die Sprachregelung für die unverschlüsselte Ausstrahlung von BBC & Co. auf Astra ist, dass der Footprint des Astra 2D (im Gegensatz zu 2A/B/C) nur das Vereinigte Königreich umfasst. OK, Irland und Benelux sind vermutlich dabei, aber Deutschland sicher nicht.
Nun bemisst sich ein Footprint (Ausleuchtbereich) ja nicht nach einer "Sprachregelung" (das wäre ja auch nur politisches oder juristisches "wishful thinking"), sondern nach physikalischen Gegebenheiten, und daran knüpft das europäisch vorgeprägte Urheberrecht an. In jedem Falle kann die Lizenzierung zwischen BBC und Rechtinhabern nur auf dem Boden dieser Vorgaben erfolgen, die diese Monopole (Immaterialgüterrechte und Frequenzzuweisung) überhaupt erst gewähren - andernfalls gäbe es ja gar nichts, was lizenziert bzw. dessen Weitersendung verboten werden könnte.

Zitat:
Die BBC kann deshalb nach meiner Meinung keine Weiterverbreitung z.B. durch Kabel BW gestatten, wenn sie nicht selber vertragsbrüchig werden will.
Das aber ist für deutsche Netzbetreiber doch gar nicht die Frage, sondern nur, ob die BBC oder die Rechteinhaber (deren Problem untereinander) dagegen vorgehen könnten.
Das Gesetz verlangt von Kabel BW eben nur, dem jeweiligen Sendeunternehmen (§ 87 Abs. 5, bzw. ggf. einer Verwertungsgesellschaft nach § 20b UrhG, soweit überhaupt existent) ein angemessenes Angebot zu machen - einspeisen dürfen sie dann wohl auch, wenn darauf keine Reaktion erfolgt. So lange man (anders als m.W. vor einigen Jahren Primacom) nicht der Verschlüsselei verfällt, würde es schlimmstenfalls zu einem Verfahren über die Höhe der Vergütung kommen - Unterlassungsbegehren stünde nach einem solchen Angebot § 87 Abs. 5 UrhG als rechtsvernichtende Einwendung zugunsten der Kabelnetzbetreiber entgegen.

Zitat:
Zitat:
In den Benelux-Staaten (EU last time I checked [img]images/smiles/002.gif[/img]) ist die BBC übrigens auch im Kabel, und das dürfte nicht daran liegen, daß man sie an der Küste sogar per Antenne empfangen kann, denn Modulationen (analog/digital) sind den rechtlichen Vorgaben herzlich egal - es geht ja um die gesendeten Werke.
In Benelux ist die BBC seit Jahrzehnten im Kabel, auch in Irland. Früher wurden die Programme z.B. nach Amsterdam tatsächlich analog-terrestrisch herangeführt (konnte man an den Fischgrätenmustern bei Überreichweiten erkennen [img]images/smiles/004.gif[/img] ). Ich vermute (weiss es aber nicht sicher), dass diese Zuschauer schon immer in den Rechtekosten bei der BBC eingerechnet waren.
Natürlich, wie die der ganzen EU soweit im Empfangsbereich (außerhalb des englischen Sprachraums selbstverständlich nur mit verschwindend geringer Zuschauerzahl und entsprechend niedrig zu bewerten). Wie gesagt, es ist ein Binnenmarkt, aus dessen Rechtsetzung sich die erweiterten Rechte der Inhalteanbieter und Sendeunternehmen überhaupt erst ergeben. Inhalte und Signale haben nicht an sich einen einklagbaren Wert, sondern nur wenn und soweit der Gesetzgeber ihnen diesen gewährt.

Zitat:
Zitat:
Für Kabel BW sollten diese Fragen ohnehin weder neu noch rechtlich oder finanziell (mit Millionen zahlender Kunden) nicht zu bewältigen sein.
Ich bezweifele, dass Kabel BW einen Rechtsstreit mit der BBC oder mit den Rechtverkäufern finanziell durchstehen könnte. Für die Rechtehändler geht es um einen riesigen Markt, deren Aufteilung in handliche nationale Einheiten sie mit Händen und Füssen verteidigen würden. Und die EU-Regelungen sind leider interpretierbar
Aber wohl kaum bzgl. des Umstandes, daß sie diese einzelstaatliche Aufteilung gerade nicht gewähren.

Zitat:
Ein hohes finanzielles Risiko bei einem Rechtsstreit verglichen mit einem Nutzen für eine Minderheit der Kabelkunden, die sich für diese Programme interessieren. Es ist vielleicht bedauerlich, aber unternehmerisch nachvollziehbar, dass Kabel BW ein solches Prozessrisiko nicht eingehen will.
Mit "rechtlich und finanziell zu bewältigen" meine ich bestimmt nicht, daß sich Netzbetreiber in Prozesse stürzen sollen oder ihnen diese drohen würden. Im Gegenteil, gerade die Unsicherheiten legen es doch nahe, daß man deren Risiken vertraglich ausschließt - das Personal, Know-How und schlimmstenfalls auch Risikopuffer dafür dürften bei monatlich in grober Daumenpeilung vielleicht 30 Millionen Euro Anschlussgebühreneinnahmen sehr wohl vorhanden sein.
Gefährlich ist es aber, die Auslandssender nicht einzuspeisen, weil man dann nämlich bei der Novelle der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" Verschlechterungen der gegenwärtig für die Netzbetreiber günstigen Rechtslage Vorschub leistet, indem man ausgerechnet im stark verkabelten Deutschland keine Praxis entsprechender Weitersendung etabliert.

Standard disclaimer: TINLA, und auch kein Crashkurs zum Thema "Wie mache ich wirtschaftlich sinnvoll meine Kabelkunden glücklich"... [img]images/smiles/018.gif[/img]

Zuletzt bearbeitet von TEN am 13 Jul 2008 22:10, insgesamt einmal bearbeitet


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BeitragVerfasst: So 13. Jul 2008, 17:29 
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TEN hat geschrieben:
uli hat geschrieben:
Die BBC kann deshalb nach meiner Meinung keine Weiterverbreitung z.B. durch Kabel BW gestatten, wenn sie nicht selber vertragsbrüchig werden will.
Das aber ist für deutsche Netzbetreiber doch gar nicht die Frage, sondern nur, ob die BBC oder die Rechteinhaber (deren Problem untereinander) dagegen vorgehen könnten.

Die BBC oder die Verwertungsgesellschaft könnte nach meiner Ansicht dagegen vorgehen, wenn vor der Ausstrahlung kein Vermittler gemäss 93/83/EWG, Artikel 11, eingeschaltet wurde.

Zitat:
Das Gesetz verlangt von Kabel BW eben nur, dem jeweiligen Sendeunternehmen (§ 87 Abs. 5, bzw. ggf. einer Verwertungsgesellschaft nach § 20b UrhG, soweit überhaupt existent) ein angemessenes Angebot zu machen - einspeisen dürfen sie dann wohl auch, wenn darauf keine Reaktion erfolgt.

Du schreibst es ja selbst - "wohl". Die Lage in diesem Fall ist offensichtlich unklar.

Zitat:
So lange man (anders als m.W. vor einigen Jahren Primacom) nicht der Verschlüsselei verfällt, würde es schlimmstenfalls zu einem Verfahren über die Höhe der Vergütung kommen - Unterlassungsbegehren stünde nach einem solchen Angebot § 87 Abs. 4 UrhG als rechtsvernichtende Einwendung zugunsten der Kabelnetzbetreiber entgegen.

Nein, es kann erheblich schlimmer kommen: Die Rechtverkäufer könnten die BBC auf Schadenersatz verklagen, weil sie ihre Programme auch in Deutschland verbreitet, obwohl sie für dieses Gebiet keine Rechte erworben hat. Der Schaden: Die Rechtehändler haben die gleichen Ausstrahlungsrechte exklusiv auch für Deutschland verkauft, und die deutschen Sender haben wegen der parallelen BBC-Aussendung nun geringere Zuschauerzahlen/Werbeeinnahmen.

Und die BBC könnte die Schadenersatzzahlungen bei Kabel BW einklagen, weil der Kabelbetreiber entgegen der bewussten Richtlinie die BBC-Programme ohne Weiterverbreitungsvertrag im Kabelnetz ausstrahlt.

Es kann sein, dass Deine Argumentation vor Gericht Bestand hat. Es kann aber genauso gut sein, dass die andere Seite gewinnt. Würdest Du als Unternehmer ein solches Prozessrisiko inkl. Schadenersatzforderungen tragen wollen? Also ich sicher nicht, zumal die BBC zur Not ihre Sendungen verschlüsseln könnte und so eine Kabelverbreitung doch noch verhindern könnte.

Zitat:
Gefährlich ist es aber, die Auslandssender nicht einzuspeisen, weil man dann nämlich bei der Novelle der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" Verschlechterungen der gegenwärtig für die Netzbetreiber günstigen Rechtslage Vorschub leistet, indem man ausgerechnet im stark verkabelten Deutschland keine Praxis entsprechender Weitersendung etabliert.

Es ist bedauerlich, dass TV-Programme nach wie vor an Ländergrenzen halt machen, trotz angeblich offenem Binnenmarkt. Und es ist bedauerlich, dass die Kabelbetreiber nicht mutiger die unklare rechtliche Lage ausnutzen. Aber wie gesagt, ich kann es nachvollziehen. Der Nutzen (in Form von mehr oder zufriedeneren Kunden) erscheint mir kleiner als das Risiko. Sie könnten allerdings ohne Risiko einen Vermittler gemäss Artikel 11 der EU-Richtlinie anrufen oder auf die Politiker Druck ausüben, die unklare Lage eindeutig zu regeln.

Grüsse
Uli


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BeitragVerfasst: So 13. Jul 2008, 17:58 
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noch bedauerlicher ist es, das in der Schweiz das gar kein Thema ist. Dort wird eingespeist, und der Schweizer freut sich BBC und ITV im Kabel zu haben.


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BeitragVerfasst: So 13. Jul 2008, 18:05 
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uli hat geschrieben:
es kann erheblich schlimmer kommen: Die Rechtverkäufer könnten die BBC auf Schadenersatz verklagen, weil sie ihre Programme auch in Deutschland verbreitet, obwohl sie für dieses Gebiet keine Rechte erworben hat.

Doch, liegt in der EU. [img]images/smiles/003.gif[/img]
Und die Europäische Kommission sagte dazu schon in ihrem Bericht über die Anwendung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung (Mitteilung KOM/2002/0430 endg., ab 3.1.1) ganz eindeutig:
Zitat:
Der von der Richtlinie aufgestellte und der Logik des Binnenmarkts entsprechende Grundsatz setzt die Übertragung der Rechte nach den Vorschriften des Mitgliedstaats, in dem sich der Ort der Einbringung der Sendung für den gesamten Ausleuchtbereich befindet, voraus: In der Praxis widerspricht die Übertragung der Rechte auf einzelstaatlicher Basis, die eine Zersplitterung des Markts bewirkt, dem Grundsatz der Richtlinie.
(...)
Unabhängig davon, ob die Verbreitung frei empfangbar oder kodiert erfolgt, muss der Ausleuchtbereich als Grundlage für die Verwertung der Rechte dienen.
(...)
Die Kommission verweist nachdrücklich auf die volle Tragweite des geltenden Rechts im Rahmen des Satellitenrundfunks: Die Übertragung der Rechte für ein Programm gilt für den gesamten Ausleuchtbereich, und mit den Grundsätzen des Binnenmarktes sind einzig und allein die vertraglichen Beziehungen zwischen den Rechtsinhabern bzw. den sie vertretenden Verwertungsgesellschaften und den Sendeunternehmen, die den gesamten Ausleuchtbereich betreffen, vereinbar.
Was an Deutlichkeit wohl nichts vermissen lässt.
Sie freut sich übrigens als "Hüterin der Verträge" unter avpolicy@ec.europa.eu über die Mitteilung von Mißständen bzgl. der praktischen Wirksamkeit des Europarechts an die zuständigenGeneraldirektionen...

Zitat:
Der Schaden: Die Rechtehändler haben die gleichen Ausstrahlungsrechte exklusiv auch für Deutschland verkauft, und die deutschen Sender haben wegen der parallelen BBC-Aussendung nun geringere Zuschauerzahlen/Werbeeinnahmen.
Damit hätten sie dann mindestens zwei Probleme schon im Prozess:
  1. Dasselbe Gebiet mehrfach "exklusiv" verkauft
  2. Keinen Schaden
...und außerdem käme spätestens dann jeder Lizenznehmer auf den Trichter, daß er ebenso wie seine ausländischen Kollegen jeweils für (fast) ganz Europa bezahlt, d.h. für Zuschauerkreise, die sich überschneiden.
Ganz zu schweigen davon, daß man so belegen würde, daß man rechtlich und wirtschaftlich unsinnige Vertragsbedingungen durchsetzen konnte, was den Beteiligten gewöhnlich die ungeteilte Aufmerksamkeit der Kartellbehörden sichert. [img]images/smiles/006.gif[/img]
Zitat:
Und die BBC könnte die Schadenersatzzahlungen bei Kabel BW einklagen, weil der Kabelbetreiber entgegen der bewussten Richtlinie die BBC-Programme ohne Weiterverbreitungsvertrag im Kabelnetz ausstrahlt.
Aus welcher Anspruchsgrundlage? Die Kabelgesellschaft hätte sich doch streng an das UrhG als Umsetzung der europäischen Richtlinien gehalten...


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BeitragVerfasst: So 13. Jul 2008, 20:45 
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TEN hat geschrieben:
uli hat geschrieben:
es kann erheblich schlimmer kommen: Die Rechtverkäufer könnten die BBC auf Schadenersatz verklagen, weil sie ihre Programme auch in Deutschland verbreitet, obwohl sie für dieses Gebiet keine Rechte erworben hat.

Doch, liegt in der EU. [img]images/smiles/003.gif[/img]

Die BBC hat nach eigener Aussage keine Rechte für Deutschland gekauft.

Zitat:
Und die Europäische Kommission sagte dazu schon in ihrem Bericht über die Anwendung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung (Mitteilung KOM/2002/0430 endg., ab 3.1.1) ganz eindeutig:
Zitat:
Der von der Richtlinie aufgestellte und der Logik des Binnenmarkts entsprechende Grundsatz setzt die Übertragung der Rechte nach den Vorschriften des Mitgliedstaats, in dem sich der Ort der Einbringung der Sendung für den gesamten Ausleuchtbereich befindet, voraus: In der Praxis widerspricht die Übertragung der Rechte auf einzelstaatlicher Basis, die eine Zersplitterung des Markts bewirkt, dem Grundsatz der Richtlinie.
(...)
Unabhängig davon, ob die Verbreitung frei empfangbar oder kodiert erfolgt, muss der Ausleuchtbereich als Grundlage für die Verwertung der Rechte dienen.
(...)
Die Kommission verweist nachdrücklich auf die volle Tragweite des geltenden Rechts im Rahmen des Satellitenrundfunks: Die Übertragung der Rechte für ein Programm gilt für den gesamten Ausleuchtbereich, und mit den Grundsätzen des Binnenmarktes sind einzig und allein die vertraglichen Beziehungen zwischen den Rechtsinhabern bzw. den sie vertretenden Verwertungsgesellschaften und den Sendeunternehmen, die den gesamten Ausleuchtbereich betreffen, vereinbar.
Was an Deutlichkeit wohl nichts vermissen lässt.

Das ist eine Interpretation der Kommission, die ich noch nicht kannte. So ganz untätig ist die EU also nicht geblieben. Damit lässt sich allerdings das von mir erwähnte Risiko für Prozesskosten und Schadenersatzforderungen zu Lasten des Kabelbetreibers nicht weg diskutieren.

Zitat:
Zitat:
Der Schaden: Die Rechtehändler haben die gleichen Ausstrahlungsrechte exklusiv auch für Deutschland verkauft, und die deutschen Sender haben wegen der parallelen BBC-Aussendung nun geringere Zuschauerzahlen/Werbeeinnahmen.
Damit hätten sie dann mindestens zwei Probleme schon im Prozess:

Zitat:
Dasselbe Gebiet mehrfach "exklusiv" verkauft

Nein, die BBC hat nach eigenen Aussagen keine Rechte für Deutschland. Nur der äusserste Weststreifen von D in der Ausleuchtzone des Astra 2D, technisch wohl unvermeidbar.

Zitat:
Keinen Schaden

Da dürfte der Rechteverkäufer aber eine andere Auffassung haben...

Zitat:
Zitat:
Und die BBC könnte die Schadenersatzzahlungen bei Kabel BW einklagen, weil der Kabelbetreiber entgegen der bewussten Richtlinie die BBC-Programme ohne Weiterverbreitungsvertrag im Kabelnetz ausstrahlt.
Aus welcher Anspruchsgrundlage? Die Kabelgesellschaft hätte sich doch streng an das UrhG als Umsetzung der europäischen Richtlinien gehalten...

Die Kabelgesellschaft hat keine Vereinbarung mit der BBC abgeschlossen, obwohl sie das laut der erwähnten Richtlinie tun müsste. Die BBC könnte daraus eine Verletzung ihrer Rechte sehen und als Schaden erhöhte Rechtekosten geltend machen. Ob sie damit durchkommt, ist eine andere Frage.

Ein Kabelbetreiber müsste halt mal sein Recht auf einen Weiterverbreitungsvertrag für nicht verschlüsselte Programme einfordern, zur Not mit Hilfe eines Vermittlers und wenn das erfolglos ist, auf dem ordentlichen Rechtsweg. Nur eben, der Anreiz dazu dürfte für Kabel BW gering bis nicht vorhanden sein. Die paar Nasen, die BBC sehen wollen, stellen sich eine Schüssel auf den Balkon.

Grüsse
Uli


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BeitragVerfasst: So 13. Jul 2008, 22:06 
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uli hat geschrieben:
TEN hat geschrieben:
uli hat geschrieben:
es kann erheblich schlimmer kommen: Die Rechtverkäufer könnten die BBC auf Schadenersatz verklagen, weil sie ihre Programme auch in Deutschland verbreitet, obwohl sie für dieses Gebiet keine Rechte erworben hat.

Doch, liegt in der EU. [img]images/smiles/003.gif[/img]

Die BBC hat nach eigener Aussage keine Rechte für Deutschland gekauft.

Zitat:
Die Kommission verweist nachdrücklich auf die volle Tragweite des geltenden Rechts im Rahmen des Satellitenrundfunks: Die Übertragung der Rechte für ein Programm gilt für den gesamten Ausleuchtbereich, und mit den Grundsätzen des Binnenmarktes sind einzig und allein die vertraglichen Beziehungen zwischen den Rechtsinhabern bzw. den sie vertretenden Verwertungsgesellschaften und den Sendeunternehmen, die den gesamten Ausleuchtbereich betreffen, vereinbar.
Zitat:
Dasselbe Gebiet mehrfach "exklusiv" verkauft

Nein, die BBC hat nach eigenen Aussagen keine Rechte für Deutschland.
Musste sie laut Kommission aber. Stellt sich die (hier nicht zu klärende) Frage , welche Folgerungen nach dem anwendbaren Recht daraus zu ziehen sind, daß beide Parteien wissen mussten, daß auf das UK beschränkt für Satellitenausstrahlung weder lizenziert werden kann noch darf: Vertrag unwirksam, oder so auszulegen, daß er durchführbar ist und den gesamten Ausleuchtbereich umfasst?

Zitat:
Nur der äusserste Weststreifen von D in der Ausleuchtzone des Astra 2D, technisch wohl unvermeidbar.
Na ja, die reicht selbst für Baumarkt-übliche Schüsseln bis hinüber nach Schleswig-Holstein, bzw. von Grönland bis zum Mittelmeer: http://www.lyngsat-maps.com/maps/astra2d.html

Zitat:
Zitat:
Keinen Schaden

Da dürfte der Rechteverkäufer aber eine andere Auffassung haben...
Er mag ihn beweisen.[img]images/smiles/002.gif[/img] Entgangener Gewinn in Lizenzanalogie? Für ein fremdsprachiges Programm unter 600, nur in Weitersendung, und mit dem Problem der sich überschneidenden Gebiete mehrerer Lizenznehmer...

Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und die BBC könnte die Schadenersatzzahlungen bei Kabel BW einklagen, weil der Kabelbetreiber entgegen der bewussten Richtlinie die BBC-Programme ohne Weiterverbreitungsvertrag im Kabelnetz ausstrahlt.
Aus welcher Anspruchsgrundlage? Die Kabelgesellschaft hätte sich doch streng an das UrhG als Umsetzung der europäischen Richtlinien gehalten...

Die Kabelgesellschaft hat keine Vereinbarung mit der BBC abgeschlossen, obwohl sie das laut der erwähnten Richtlinie tun müsste.
Nur daß die Richtlinien keine Anspruchsgrundlagen zwischen privaten Dritten sein können - ihre Adressaten sind die Mitgliedsstaaten (Art. 249 EG):
Zitat:
Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.


Zitat:
Ein Kabelbetreiber müsste halt mal sein Recht auf einen Weiterverbreitungsvertrag für nicht verschlüsselte Programme einfordern, zur Not mit Hilfe eines Vermittlers und wenn das erfolglos ist, auf dem ordentlichen Rechtsweg
Wie gesagt, normalerweise wird gegenüber Ansprüchen der Rechteinhaber der Kontrahierungszwang nach § 87 Abs. 5 UrhG eine Einrede der Kabelgesellschaft bilden (genauer: rechtsvernichtende Einwendung, nichts zu verlangen, was sogleich zurückgewährt werden müsste). Der deutsche Gesetzgeber hat das eben so gelöst, daß der Kabelnetzbetreiber den Vertragsschluss gar nicht erst einklagen muss.

Zitat:
der Anreiz dazu dürfte für Kabel BW gering bis nicht vorhanden sein. Die paar Nasen, die BBC sehen wollen, stellen sich eine Schüssel auf den Balkon.
Der "Briten-Beam" Astra 2D ist ja nur ein bekannter Beispielfall, weil dessen Programme in den Nachbarländern auch ohne Schwierigkeiten eingespeist werden. Er verdeutlicht nur die normative Kraft des Faktischen - nutzt man die Möglichkeiten nicht, welche die heutige Rechtsordnung bietet (und bringt damit zumindest die "paar hunderttausend Nasen" hinter sich, die das Angebot nutzen würden), dürften sie bei der nächsten Novelle verschwinden, weil es dann niemandem wehzutun scheint, extremen Forderungen der Rechteinhaber nachzukommen.


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BeitragVerfasst: Mo 14. Jul 2008, 20:16 
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TEN hat geschrieben:
Der "Briten-Beam" Astra 2D ist ja nur ein bekannter Beispielfall, weil dessen Programme in den Nachbarländern auch ohne Schwierigkeiten eingespeist werden. Er verdeutlicht nur die normative Kraft des Faktischen - nutzt man die Möglichkeiten nicht, welche die heutige Rechtsordnung bietet (und bringt damit zumindest die "paar hunderttausend Nasen" hinter sich, die das Angebot nutzen würden), dürften sie bei der nächsten Novelle verschwinden, weil es dann niemandem wehzutun scheint, extremen Forderungen der Rechteinhaber nachzukommen.

Das sehe ich allerdings auch so. Viel besser als jetzt kann die Rechtslage auf dem Papier eigentlich nicht werden, trotz der verbleibenden Unsicherheiten. Wenn der britische Markt erstmal mit Freesat-Empfängern gesättigt ist, dann werden sich BBC und ITV auch schwer damit tun, ihre Satellitenaussendungen später doch noch zu verschlüsseln. Wenn die Kabelbetreiber die Gelegenheiten jetzt nicht ausnutzen, dann wird es mit der Verbreitung von ausländischen Programmen künftig sicher nicht leichter. Und dann bleibt es bei der grotesken Lage, dass die BBC ausserhalb der EU (Schweiz) mangels Regulierungen in die Kabelnetze eingespeist wird, innerhalb der EU trotz angeblich angeblich offener Binnengrenzen aber nicht.

Grüsse
Uli


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BeitragVerfasst: Mi 16. Jul 2008, 16:14 
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Die Linie, daß der Binnenmarkt keine nationalstaatliche Abriegelung von Lizenzierungsgebieten zulässt, wurde gerade erneut bestätigt:
http://www.heise.de/newsticker/EU-Kommission-foerdert-Konkurrenz-unter-Musikverwertungsgesellschaften--/meldung/112898
Zitat:
Die EU-Kommission hat im Kartellverfahren gegen den internationalen Dachverband der Musik-Verwertungsgesellschaften (CISAC) eine Entscheidung getroffen.
(...)
Die Kommission untersagte (...) von 17 Verwertunggesellschaften befolgte Gebietsbeschränkungen, denen zufolge die Verwerter keine Rechte an Lizenznehmer außerhalb ihres Landesgebiets vergeben konnten.


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BeitragVerfasst: Do 17. Jul 2008, 21:39 
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Die dpa (z.B. heutiger Mannheimer Morgen, S. 28) bringt es auf den Punkt:
Zitat:
Unternehmen wie die Gema dürfen ihr Angebot im Ausland nicht einschränken.


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BeitragVerfasst: Fr 18. Jul 2008, 16:51 
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Beiträge: 2
Werden diese dezentral versorgten Gebiete eigentlich auch irgendwann ausgebaut?

Ich finde es einfach ärgerlich, dass auf der Kabel BW Seite steht dass wir hier eigentlich
-arte
-Eins Extra
-Eins Festival
-Eins Plus
-DMAX
-Eurosport
-Phoenix
-France 2
-France 3
-Schweizer Fernsehen 1
-Schweizer Fernsehen 2
-TF 1
digital empfangen müssten, was aber gar nicht stimmt. [img]images/smiles/013.gif[/img] (Dafür empfangen wir aber equi8, was nicht auf der Liste steht [img]images/smiles/011.gif[/img] ).


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BeitragVerfasst: Mi 10. Sep 2008, 19:02 
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@ anyone :

die 12 digital tv sender, die im digitalen free-tv schon seit wochen fehlen
sind in der zwischenzeit auf insgesamt 14 von KBW erhöht worden,
nämlich DSF + Tele5, wenn ich meinen nachbarn glauben kann. denn die
haben mir dies berichtet.

es fehlen also im digitalen free-tv insgesamt 14 sender im "dezentralen"
wohngebiet ( z. bsp. allgäu ).

zufrieden ist und bleibt nur derjenige, der wie ich, sat-tv empfangen kann.
da fehlt nichts, da flutscht alles.....

gruss spider


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BeitragVerfasst: So 19. Okt 2008, 19:25 
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Beiträge: 2
Nein, DSF und Tele5 gibts weiterhin.

Ich verstehs auch nicht warum Kabel BW die freigewordene Bandbreite durch die vielen gestrichenen Sender nicht ausnutzt. 5 Sender sind damals, bei der Qualitätsoffensive der ARD weggefallen und nur 1 ist dazu gekommen und trotzdem zahlen wir genau gleich viel, wie andere, die x-mal so viele Sender haben.

Bei der letzten Preiserhöhung wurde man ja mit dem kostenlosen Bundesligaspiel am Freitag vertröstet und auch davon haben wir nichts. [img]images/smiles/013.gif[/img]

Die Senderauflistung auf der Webseite ist übrigens immer noch falsch und es werden mehr Sender aufgelistet, als es hier tatsächlich gibt. Ich fühle mich echt verarscht. [img]images/smiles/013.gif[/img]


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BeitragVerfasst: Di 21. Okt 2008, 21:54 
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Was versteht denn KabelBW bitte unter dezentral oder ihr? auch stuttgart? würde ich sehr seltsam finden, denn auch ich bekomme die sender nicht, bis auf sf1 und 2.
ausserdem, wie ist denn das mit der gez? wenn die leute zahlen und kein zdf (zumindest bei mir, weiss nicht ob das wo anders auch noch so ist) und arte empfangen, wo bleibt dann das prinzip der gez noch?
schon scheisse was kabelbw sich erlaubt!
können sich alle glücklich schätzen die ne sat anlage haben, zahlen keine monatlichen gebühren für irgendwelche vorgeschriebenen sender und haben keine solche probs, höchstens mal ne frequenzänderung


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