merzhausen hat geschrieben:
- Keine schriftliche Bestellbestätigung bekommen. Plötzlich ruft der Techniker an, dass er am nächsten Tag kommen möchte.
Das ist durchaus möglich und sollte auch nicht weiter problematisch sein, denn wenn man die Installation und damit den Auftrag bestätigt, kommt es letztlich auf das gleiche raus.
Zitat:
Wir sind doch nicht arbeitslos.
Also ich richte mich bei meinen Terminen nach den Kunden und bin auch schon 20.00 Uhr beim Kunden angetreten. Letzlich entscheidet der Kunde, nicht die Installationsfirma. ich habe jetzt über 1500 Aufträge gemacht und mir ist es gelungen, alle zu terminieren, ohne je einen Termin vorgegeben zu haben. Es werden zwar Vorschläge gemacht aber letztlich muss man sich mit dem Kunden einigen. Schliesslich hat der ja auch ein Interesse, sonst hätte er nicht bestellt.
Zitat:
Am Tag der Installation hat der Techniker festgestellt, dass die Fernsehleitung zu alt ist und muss getauscht werden.
Das kommt immer wieder vor. So ist der Lauf der Technik. Die verwendeten Komponenten müssen hinsichtlich Qualität, bandbreite und Schirmungsmass bestimmt Mindestanforderungen erfüllen, sonst dürfen keine aktuellen Installationen damit durchgeführt werden.
Zitat:
Wir müssen noch 3 weitere Wochen warten.
??? Warum das denn? [img]images/smiles/017.gif[/img]
Zitat:
Am Tag der zweiten Installation haben wir auf den Techniker 4 Stunden lang gewartet. Bei Anruf bei dem Techniker haben wir erst erfahren, dass der Austausch der Fernsehleitung nicht durchgeführt werden kann, aber Bescheid darüber haben wir vorher gar nicht bekommen!!!
Das entscheidet aber nur der Hauseigentümer und wenn der Installationspartner der Meinung ist, dass es sich um einen nicht gerechtfertigten Aufwand handelt, der zuständige Projektleiter mit dem Hauseigentümer. Das ist hier nicht nachvollziehbar.
Zitat:
- Ich habe einen Rücktritt vom Vertag per Email an Kundenservicecenter geschickt. Sie haben meine Kündigung aufgrund der abgelaufenen Widerrufsfrist abgelehnt.
Warum jetzt Kündigung? Sollte der Anschluss nicht installiert werdenß
Zitat:
Vor 3 Tage hat mir KabelBW Bescheid gegeben, dass ein Angebot über den Vollausbau der Wohnanlage an Hausverwaltung geschickt wurde und ich muss mich an die Hausverwaltung wenden!!!??? Mein Hausverwalter hat das Angebot gelesen und mir sofort gesagt, dass der Vollausbau nicht sofort oder in einigen Wochen durchgeführt werden kann. Das kann bis zum nächsten Jahr dauern. Der Verwaltungsrat muss das Angebot zuerst überprüfen und in die Agenda für die nächste Eigentümerversammlung zur Entscheidung aufnehmen. Diese Versammlung findet sich jedes Jahr erst im Sommer statt...
Das ist leider gängige Praxis. So, wie es hier aussieht, hat der Eigentümer, also die Eigentümergemeinschaft, die sofortige ausführung abgelehnt und auf eine Mitgliederentscheidung gesetzt. In einem solchen Fall kann es dauern oder ganz abgelehnt werden. Solche Fälle habe ich leider auch ständig.
Zitat:
Bei dem Verfügungcheck und extra bei der Nachfrage per Email ist bestätigt, dass unsere Wohnanlage Kabelinternet und —telefon gäbe.
Was auch der Fall ist. Die Abfrage prüft immer nur den Übergabepunkt der Netzebene 3 zur Netzebene 4.
Zitat:
Warum wird vorher nicht geprüft, ob alle Leitungen noch dafür fähig sind?
Weil das nicht geht. Der Netzbetreiber hat rechtlich keine Befugnisse in Bezug auf die Netzebene 4. Das ist Sache des Hauseigentümers und nur dieser kann einem dritten gestatten, innerhalb der Netzebene 4 tätig zu werden. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass erst nach einem Installationsauftrag, einer Genehmigung, meist verbunden mit einer Projektierung, überhaupt ersichtlich ist, wie der Zustand im Haus ist und was gemacht werden muss und/ oder darf.
Zitat:
Warum darf ich nicht vom Vertrag zurücktreten???
Das weis nur Kabel BW. Verstehen kann ich es aber nicht, denn wenn die Installation nicht ausgeführt werden kann, dann kann der Auftrag auch nicht aufrecht erhalten werden. ich kenne persönlich etliche solcher Fälle und die konnten alle zurücktreten. Wenn natürlich eine Installation zeitnah noch durchgeführt werden kann, dann wäre das etwas anderes.
Zitat:
Was soll ich machen, wenn bis zum Freischaltungstermin Internet und Telefon wegen der nicht durchführbaren Installation nicht freigeschaltet werden??? Jetzt habe ich Problem mit KabelBW und dem Wechsel zum neuen DSL-Anbieter.
Das ist durchaus verständlich. Unter Umständen wäre auch eine Einzelinstallation als Vorgriff auf den Vollausbau möglich. ist auch schon oft so gemacht wurden, bedarf aber auch der Zustimmung durch den Eigentümer. Vermutlich liegt hier das Problem. Kabel BW trägt an dieser Misere letztlich keine Schuld. Wenn der Auftrag aber nicht in absehbarer Zeit ausgeführt werden darf, dann können die den Kunden auch nicht festhalten.
MfG
PS: Gestattungsvertrag und Installationsgenehmigung sind zwei verschiedene Sachen. Der Gestattungsvertrag gestattet Kabel BW, im Objekt seine Produkte vermarkten zu dürfen und regelt zusätzliche Details dazu. Die Installationsgenehmigung ist notwendig, wenn bauliche Veränderungen am oder im Objekt durchgeführt werden müssen. Da die Netzebene 4 zum Objekteigentum gehört, kann Kabel BW hier nicht einfach losbauen. das wäre rechlich eine Sachbeschädigung und daher muss das vorab geklärt werden.