KabelBW Helpdesk Archiv

Beiträge: Juni 2005 bis Januar 2011
Aktuelle Zeit: Di 14. Mai 2024, 23:18

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 14 Beiträge ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Ich muss mich an Helpdesk wenden und hoffe 100%ig, dass jemand mir hilft.

Auf KabelBW Internet und Telefon haben wir uns sehr gefreut und bestellt. Ganz am Anfang habe ich nur Probleme:

- Keine schriftliche Bestellbestätigung bekommen. Plötzlich ruft der Techniker an, dass er am nächsten Tag kommen möchte. Wir sind doch nicht arbeitslos. Am Tag der Installation hat der Techniker festgestellt, dass die Fernsehleitung zu alt ist und muss getauscht werden. Wir müssen noch 3 weitere Wochen warten.
- Am Tag der zweiten Installation haben wir auf den Techniker 4 Stunden lang gewartet. Bei Anruf bei dem Techniker haben wir erst erfahren, dass der Austausch der Fernsehleitung nicht durchgeführt werden kann, aber Bescheid darüber haben wir vorher gar nicht bekommen!!! An dem Tag habe ich extra Urlaub nehmen müssen. Den hätte ich für die Ferien der Kinder sparen können. Wir haben noch ein paar Tage gewartet, ob es sich noch geändert wird.
- Ich habe einen Rücktritt vom Vertag per Email an Kundenservicecenter geschickt. Sie haben meine Kündigung aufgrund der abgelaufenen Widerrufsfrist abgelehnt.
- Vor 3 Tage hat mir KabelBW Bescheid gegeben, dass ein Angebot über den Vollausbau der Wohnanlage an Hausverwaltung geschickt wurde und ich muss mich an die Hausverwaltung wenden!!!??? Mein Hausverwalter hat das Angebot gelesen und mir sofort gesagt, dass der Vollausbau nicht sofort oder in einigen Wochen durchgeführt werden kann. Das kann bis zum nächsten Jahr dauern. Der Verwaltungsrat muss das Angebot zuerst überprüfen und in die Agenda für die nächste Eigentümerversammlung zur Entscheidung aufnehmen. Diese Versammlung findet sich jedes Jahr erst im Sommer statt...

Bei dem Verfügungcheck und extra bei der Nachfrage per Email ist bestätigt, dass unsere Wohnanlage Kabelinternet und —telefon gäbe. Warum wird vorher nicht geprüft, ob alle Leitungen noch dafür fähig sind?

Warum darf ich nicht vom Vertrag zurücktreten??? Was soll ich machen, wenn bis zum Freischaltungstermin Internet und Telefon wegen der nicht durchführbaren Installation nicht freigeschaltet werden??? Jetzt habe ich Problem mit KabelBW und dem Wechsel zum neuen DSL-Anbieter.

Warum macht KabelBW so ein Problem???

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG
merzhausen


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Offline
Foren User

Registriert: So 5. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 7825
Wohnort: 73734 Esslingen
Hallo,
eine wirklich bescheidene Situation.
Kabel BW hat Recht, aber auch du hast Recht. Du kannst laut Widerrufsfrist nicht zurücktreten, kannst aber auch nicht die von dir georderten Produkte nutzen.

Wie ich das sehe, verhält sich das wie folgt: Bevor der Auftrag angenommen wurde, muss Kabel BW einen so genannten Gestattungsvertrag von Hauseingentümer unterschreiben lassen. Dies wiederrum heißt, das der Hauseigentümer sich einverstanden erklärt, das Kabel BW seine Produkte im Haus vertreiben und alle nötigen Installationen machen darf.

Sollte der Hausverwalter einen Solchen Gestattungsvertrag unterschrieben haben, dann kann er sich nicht gegen die Modernisierung der Hausanlage wehren, anderenfalls hätte Kabel BW deinen Auftrag nicht annehmen dürfen, ergo Kabel BW müsste den Auftag auf Internet / Telefonie ablehnen.

Nun liegt es an Dir, in Erfahrung zu bringen, ob eure Hausverwaltung den Gestattungsvertrag unterschrieben hat.
_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Hallo Chris,

meinst du den Gestattungsvertrag von meiner Bestellung oder von dem neuen Angebot?


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Offline
Foren User

Registriert: So 5. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 7825
Wohnort: 73734 Esslingen
merzhausen hat geschrieben:
Hallo Chris,

meinst du den Gestattungsvertrag von meiner Bestellung oder von dem neuen Angebot?


Grundsätzlich, egal von was er kommt. Der Hausverwalter unterschreibt den Gestattungsvertrag, das Kabel BW die Produkte im Haus vertreiben und installieren darf. Ansonsten wär deine Bestellung nicht bearbeitet worden.
_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Ich denke schon. Aber ich habe mit KabelBW den Freischaltungstermin vereinbart. Was soll ich machen, wenn bis dabin alles nicht klappt?


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Offline
Foren User

Registriert: So 5. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 7825
Wohnort: 73734 Esslingen
merzhausen hat geschrieben:
Ich denke schon. Aber ich habe mit KabelBW den Freischaltungstermin vereinbart. Was soll ich machen, wenn bis dabin alles nicht klappt?


Du kannst Kabel BW mitteilen, das eine Nutzung vom Produkt nicht möglich ist. Man kann ja nicht eine Leisung abrechnen, die nicht erbracht wurde bzw. die nicht zur Verfügung steht.

Fakt ist aber, der Hausverwalter verstösst gegen seinen Gestattungsvertrag, denn er hat unterschrieben das Kabel BW jederzeit im Haus rumbasteln kann um seine Produkte zur Verfügung zu stellen.
_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Danke für deine schnelle Antwort. Mein Hausverwalter hat nicht gegen Gestattungsvertrag gestossen. Sonst wäre der Techniker doch nicht bei mir. Nur aus technischen Gründen und aus der alten Installationsproblemen der Kabelführung muss die Wohnanlage für Kabellinternet und -telefon vollmodernisiert werden. Das wiederum nicht einfach durchführbar in kurzer Zeit.


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Offline
Foren User

Registriert: So 5. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 7825
Wohnort: 73734 Esslingen
merzhausen hat geschrieben:
Danke für deine schnelle Antwort. Mein Hausverwalter hat nicht gegen Gestattungsvertrag gestossen. Sonst wäre der Techniker doch nicht bei mir. Nur aus technischen Gründen und aus der alten Installationsproblemen der Kabelführung muss die Wohnanlage für Kabellinternet und -telefon vollmodernisiert werden. Das wiederum nicht einfach durchführbar in kurzer Zeit.


Ja, aber der Hausverwalter stellt sich quer gegen die schnelle Vollmodernisierung oder hab ich das falsch gelesen?

Denn rein technisch ist das schnell zu machen.
_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Offline
Foren User

Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
merzhausen hat geschrieben:
- Keine schriftliche Bestellbestätigung bekommen. Plötzlich ruft der Techniker an, dass er am nächsten Tag kommen möchte.


Das ist durchaus möglich und sollte auch nicht weiter problematisch sein, denn wenn man die Installation und damit den Auftrag bestätigt, kommt es letztlich auf das gleiche raus.

Zitat:
Wir sind doch nicht arbeitslos.


Also ich richte mich bei meinen Terminen nach den Kunden und bin auch schon 20.00 Uhr beim Kunden angetreten. Letzlich entscheidet der Kunde, nicht die Installationsfirma. ich habe jetzt über 1500 Aufträge gemacht und mir ist es gelungen, alle zu terminieren, ohne je einen Termin vorgegeben zu haben. Es werden zwar Vorschläge gemacht aber letztlich muss man sich mit dem Kunden einigen. Schliesslich hat der ja auch ein Interesse, sonst hätte er nicht bestellt.

Zitat:
Am Tag der Installation hat der Techniker festgestellt, dass die Fernsehleitung zu alt ist und muss getauscht werden.


Das kommt immer wieder vor. So ist der Lauf der Technik. Die verwendeten Komponenten müssen hinsichtlich Qualität, bandbreite und Schirmungsmass bestimmt Mindestanforderungen erfüllen, sonst dürfen keine aktuellen Installationen damit durchgeführt werden.

Zitat:
Wir müssen noch 3 weitere Wochen warten.


??? Warum das denn? [img]images/smiles/017.gif[/img]

Zitat:
Am Tag der zweiten Installation haben wir auf den Techniker 4 Stunden lang gewartet. Bei Anruf bei dem Techniker haben wir erst erfahren, dass der Austausch der Fernsehleitung nicht durchgeführt werden kann, aber Bescheid darüber haben wir vorher gar nicht bekommen!!!


Das entscheidet aber nur der Hauseigentümer und wenn der Installationspartner der Meinung ist, dass es sich um einen nicht gerechtfertigten Aufwand handelt, der zuständige Projektleiter mit dem Hauseigentümer. Das ist hier nicht nachvollziehbar.

Zitat:
- Ich habe einen Rücktritt vom Vertag per Email an Kundenservicecenter geschickt. Sie haben meine Kündigung aufgrund der abgelaufenen Widerrufsfrist abgelehnt.


Warum jetzt Kündigung? Sollte der Anschluss nicht installiert werdenß

Zitat:
Vor 3 Tage hat mir KabelBW Bescheid gegeben, dass ein Angebot über den Vollausbau der Wohnanlage an Hausverwaltung geschickt wurde und ich muss mich an die Hausverwaltung wenden!!!??? Mein Hausverwalter hat das Angebot gelesen und mir sofort gesagt, dass der Vollausbau nicht sofort oder in einigen Wochen durchgeführt werden kann. Das kann bis zum nächsten Jahr dauern. Der Verwaltungsrat muss das Angebot zuerst überprüfen und in die Agenda für die nächste Eigentümerversammlung zur Entscheidung aufnehmen. Diese Versammlung findet sich jedes Jahr erst im Sommer statt...


Das ist leider gängige Praxis. So, wie es hier aussieht, hat der Eigentümer, also die Eigentümergemeinschaft, die sofortige ausführung abgelehnt und auf eine Mitgliederentscheidung gesetzt. In einem solchen Fall kann es dauern oder ganz abgelehnt werden. Solche Fälle habe ich leider auch ständig.

Zitat:
Bei dem Verfügungcheck und extra bei der Nachfrage per Email ist bestätigt, dass unsere Wohnanlage Kabelinternet und —telefon gäbe.


Was auch der Fall ist. Die Abfrage prüft immer nur den Übergabepunkt der Netzebene 3 zur Netzebene 4.

Zitat:
Warum wird vorher nicht geprüft, ob alle Leitungen noch dafür fähig sind?


Weil das nicht geht. Der Netzbetreiber hat rechtlich keine Befugnisse in Bezug auf die Netzebene 4. Das ist Sache des Hauseigentümers und nur dieser kann einem dritten gestatten, innerhalb der Netzebene 4 tätig zu werden. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass erst nach einem Installationsauftrag, einer Genehmigung, meist verbunden mit einer Projektierung, überhaupt ersichtlich ist, wie der Zustand im Haus ist und was gemacht werden muss und/ oder darf.

Zitat:
Warum darf ich nicht vom Vertrag zurücktreten???


Das weis nur Kabel BW. Verstehen kann ich es aber nicht, denn wenn die Installation nicht ausgeführt werden kann, dann kann der Auftrag auch nicht aufrecht erhalten werden. ich kenne persönlich etliche solcher Fälle und die konnten alle zurücktreten. Wenn natürlich eine Installation zeitnah noch durchgeführt werden kann, dann wäre das etwas anderes.

Zitat:
Was soll ich machen, wenn bis zum Freischaltungstermin Internet und Telefon wegen der nicht durchführbaren Installation nicht freigeschaltet werden??? Jetzt habe ich Problem mit KabelBW und dem Wechsel zum neuen DSL-Anbieter.


Das ist durchaus verständlich. Unter Umständen wäre auch eine Einzelinstallation als Vorgriff auf den Vollausbau möglich. ist auch schon oft so gemacht wurden, bedarf aber auch der Zustimmung durch den Eigentümer. Vermutlich liegt hier das Problem. Kabel BW trägt an dieser Misere letztlich keine Schuld. Wenn der Auftrag aber nicht in absehbarer Zeit ausgeführt werden darf, dann können die den Kunden auch nicht festhalten.

MfG

PS: Gestattungsvertrag und Installationsgenehmigung sind zwei verschiedene Sachen. Der Gestattungsvertrag gestattet Kabel BW, im Objekt seine Produkte vermarkten zu dürfen und regelt zusätzliche Details dazu. Die Installationsgenehmigung ist notwendig, wenn bauliche Veränderungen am oder im Objekt durchgeführt werden müssen. Da die Netzebene 4 zum Objekteigentum gehört, kann Kabel BW hier nicht einfach losbauen. das wäre rechlich eine Sachbeschädigung und daher muss das vorab geklärt werden.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Zitat:
Zitat:
Wir müssen noch 3 weitere Wochen warten.

??? Warum das denn? [img]images/smiles/017.gif[/img]


Weil der Techniker in alle Wonungen im Haus Zugang haben muss. Ein Termin muss gemacht werden. Genehmigung vom Hausverwalter.

Zitat:
Zitat:
Am Tag der zweiten Installation haben wir auf den Techniker 4 Stunden lang gewartet. Bei Anruf bei dem Techniker haben wir erst erfahren, dass der Austausch der Fernsehleitung nicht durchgeführt werden kann, aber Bescheid darüber haben wir vorher gar nicht bekommen!!!

Das entscheidet aber nur der Hauseigentümer und wenn der Installationspartner der Meinung ist, dass es sich um einen nicht gerechtfertigten Aufwand handelt, der zuständige Projektleiter mit dem Hauseigentümer. Das ist hier nicht nachvollziehbar.


Ich bin der Wohnungseigentümer.

Zitat:
Zitat:
- Ich habe einen Rücktritt vom Vertag per Email an Kundenservicecenter geschickt. Sie haben meine Kündigung aufgrund der abgelaufenen Widerrufsfrist abgelehnt.

Warum jetzt Kündigung? Sollte der Anschluss nicht installiert werdenß


Weil ich meinen jetzigen DSL-Vertrag demnächst kündigen und zum neuen DSL-Anbieter wechseln möchte. Die Installation kann sich, wie es aussieht, nicht stattfinden.

Zitat:
Zitat:
Bei dem Verfügungcheck und extra bei der Nachfrage per Email ist bestätigt, dass unsere Wohnanlage Kabelinternet und —telefon gäbe.

Was auch der Fall ist. Die Abfrage prüft immer nur den Übergabepunkt der Netzebene 3 zur Netzebene 4.


Was bedeutet Netzebene 3, 4?

Zitat:
Zitat:
Warum wird vorher nicht geprüft, ob alle Leitungen noch dafür fähig sind?


Weil das nicht geht. Der Netzbetreiber hat rechtlich keine Befugnisse in Bezug auf die Netzebene 4. Das ist Sache des Hauseigentümers und nur dieser kann einem dritten gestatten, innerhalb der Netzebene 4 tätig zu werden. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass erst nach einem Installationsauftrag, einer Genehmigung, meist verbunden mit einer Projektierung, überhaupt ersichtlich ist, wie der Zustand im Haus ist und was gemacht werden muss und/ oder darf.


Dann müsste es so schnell wie möglich innerhalb der Widerrufsfrist geprüft werden.

Zitat:
Zitat:
Warum darf ich nicht vom Vertrag zurücktreten???


Das weis nur Kabel BW. Verstehen kann ich es aber nicht, denn wenn die Installation nicht ausgeführt werden kann, dann kann der Auftrag auch nicht aufrecht erhalten werden. ich kenne persönlich etliche solcher Fälle und die konnten alle zurücktreten. Wenn natürlich eine Installation zeitnah noch durchgeführt werden kann, dann wäre das etwas anderes.


Ich wäre auch froh, wenn eine Installation zeitnah noch durchgeführt werden könnte. Dann hätte ich auch kein Problem.

Zitat:
Zitat:
Was soll ich machen, wenn bis zum Freischaltungstermin Internet und Telefon wegen der nicht durchführbaren Installation nicht freigeschaltet werden??? Jetzt habe ich Problem mit KabelBW und dem Wechsel zum neuen DSL-Anbieter.


Das ist durchaus verständlich. Unter Umständen wäre auch eine Einzelinstallation als Vorgriff auf den Vollausbau möglich. ist auch schon oft so gemacht wurden, bedarf aber auch der Zustimmung durch den Eigentümer. Vermutlich liegt hier das Problem. Kabel BW trägt an dieser Misere letztlich keine Schuld. Wenn der Auftrag aber nicht in absehbarer Zeit ausgeführt werden darf, dann können die den Kunden auch nicht festhalten.


Der erste und der zweite Installation war die Einzelinstallation. Bei der zweiten Installation, so viel ich weiß, hat einer (oder mehrere?) der Eigentümer den Zutritt zu seiner Wohnung nicht gestattet, weil er berufstätig ist und ja schon heftiges Problem mit KabelBW hat oder gehabt hat. Das ist ja auch sein Recht. Ich kann ihn auch nicht zwingen.

LG


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Heute habe ich einen schriftlichen Bescheid vom Hausverwalter bekommen, der auch gleichzeitig an Herrn xxxxxxx von KabelBW geschickt wurde. In dem Bescheid steht ganz klar und deutlich, wie ich oben erläutert habe. Nach dem Erhalt dieses Bescheids habe ich gerade nochmals eine außerordentliche Kündigung, die ist die dritte, an KabelBW per email geschickt. Schauen wir mal, wie KabelBW antwortet.

Admin: aus Datenschutzgründen bitte keine Namen angeben.


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Nachdem ich gedroht hatte, an die Öffentlichkeit zu gehen und mich an meinen Anwalt zu wenden, hat KabelBW mir endlich einen Stornierungsbescheid geschickt. Ich bin ja sehr froh, mich jetzt von KabelBW zu trennen. Ich werde nie wieder mit KabelBW zu tun haben, auch wenn meine Wohnanlage von KabelBW vollausgebaut wurde. Der Kundendienst von KabelBW ist wirklich das letzte. Email-Antwort kommt erst nach 3-5 Tagen, bei manchen DSL-Anbietern nur nach höchsten 15 Minuten. Kundendienst ohne kostenlose Nr. ist auch sch....


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Offline
Foren User

Registriert: So 5. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 5993
Wohnort: Karlsruhe
nunja das ist bei dir echt besch... gelaufen auf einem speziellen anbieter würd ichs aber nicht zurückführen kenn das selbe spiel bei 1und1 oder arcor...

wünsche dir viel glück bei einem neuen anbieter
_________________
Unser Forum ist umgezogen. Neue Adresse:
Http://www.kabelbw-helpdesk.de/forum

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 1. Jan 1970, 02:00 
Offline
Foren User

Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
merzhausen hat geschrieben:
Nachdem ich gedroht hatte, an die Öffentlichkeit zu gehen und mich an meinen Anwalt zu wenden, hat KabelBW mir endlich einen Stornierungsbescheid geschickt. Ich bin ja sehr froh, mich jetzt von KabelBW zu trennen. Ich werde nie wieder mit KabelBW zu tun haben, auch wenn meine Wohnanlage von KabelBW vollausgebaut wurde. Der Kundendienst von KabelBW ist wirklich das letzte. Email-Antwort kommt erst nach 3-5 Tagen, bei manchen DSL-Anbietern nur nach höchsten 15 Minuten. Kundendienst ohne kostenlose Nr. ist auch sch....


Bei Kabel BW liegt bekanntlich viel im Argen, wie bei andeen Anbietern auch, aber als Insider möchte ich mal sagen, dass KBW ier keine Schuld trifft. Was sollen sie denn antworten, wenn noch keine Klärung möglich war. Falls der Anschluss zeitnah zur Verfügung gestellt werden könnte, kann KBW die Kündigung nämlich ablehnen, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und keine baulichen Veränderungen beim Kunden notwendig sind. Und einfach sind solche Vorgänge nicht, da hier mehrere Faktoren, wie Projektierung, Tätigkeit es Servicepartners und der Eigentümer zusammenkommen. Entscheidungsberechtigt ist nicht der Eigentümer einer Wohnung, sondern der des Gebäudes oder dessen bevollmächtigter Beauftragte. Bei Eigentumswohnungen ist das in der Regel die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung.
Auf Grund der gesetzlichen Trennung der Netzebenen 3 und 4 kann man Kabelnetzbetreiber auch nicht mit DSL-Anbietern vergleichen, was die Bereitstellung des Produktes betrifft. Die Netzebene 3 endet übrigens am Übergabepunkt des Gebäudes. Die Netzebene 4 betrifft das Hausnetz. Und hier hat der Kabelnetzbetreiber nichts verloren, ohne juristisch eine Sachbeschädigung zu begehen, es sei denn, er einigt sich mit dem Eigentümer entsprechend.

MfG


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 14 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de