Hallo,
die erschreckende Kundenfreundlichkeit von Kabel BW muss ich zum Anlass nehmen diese Worte loszuwerden. Diese Art und Weise von Kabel BW scheint zwar zum „Guten Ruf“ in der Telekommunikationsbranche zu gehören, doch finde ich sie überhaupt nicht akzeptabel.
In meinem Fall kam es drei Monate vor Ablauf des Zwei-Jahresvertrags zum Umzug. Die Kündigung wurde abgelehnt und stattdessen eine neue Zwei-Jahresfrist entsprechend der aktuellsten AGB „erzwungen“. Die dem Vertrag zugrunde gelegten AGB hätten nur ein Jahr zugelassen.
Nach langem Briefwechsel half letztlich nur noch der Anwalt, die Kündigung doch noch zu erreichen. Hierzu kann man in
http://www.kabelbwforum.de/viewtopic.php?f=1&t=1376 noch mehr Informationen finden.
Der Schriftwechsel, in dem auf Fragen und Forderungen überhaupt nicht eingegangen oder nur ausgewichen wird, schafft kein Vertrauen. Die Zitate unten zeigen mir keine Irrtümer bei dem Anbieter, sondern mutwilliges Verhalten.
Durch die Erfahrung kann ich nur Mut aussprechen, auch Rechtsmittel einzusetzen — sonst ändert sich hier nichts bei den Anbietern…
Antwortschreiben im Juli
„…
Nach Prüfung Ihres Anliegens teilen wir Ihnen erneut mit, dass ab Aktivierung des Internetanschlusses (bezüglich Ihrer Umzugsmeldung) an Ihrer neuen Anschrift eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt.
Dies können Sie in unseren aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen. …“
Antwortschreiben durch Einschalten des Anwalts
„…, wurde die Änderung des Tarifs von Ihrer Mandantin widerrufen. Die Änderung wurde zwar wunschgemäß wieder storniert, hieraufhin fälschlicherweise in der Bestätigung über die Änderungsrücknahme weiterhin eine neue Laufzeit von 24 Monaten anstatt von 12 Monaten bestätigt. …“