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Autor: | Chris [ Sa 28. Jan 2006, 17:20 ] |
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Das was ich über die Overspillregelung weiß hab ich in einem Telefonat mit Axel Dürr erfahren. Konnte keine weiteren Infos finden. |
Autor: | Mado92 [ Sa 28. Jan 2006, 18:04 ] |
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hab gerade etwas gegooglet, es wurde nichteinmal etwas gefunden zu thema overspillregelung. _________________ |
Autor: | websurfer83 [ Sa 28. Jan 2006, 18:08 ] |
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@ Mado92: Overspillregelung ist nicht der richtige Namen! Schau mal hier: Rechtsgrundlage für die Einspeisung von Sendern aus Nachbarländern ist der EU-Vertrag "Fernsehen ohne Grenzen", die erste Fassung stammt aus dem Jahr 1989. Hier mal ein Auszug aus dem relvanten Artikel: Zitat: Artikel 2a (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten den freien Empfang und behindern nicht die Weiterverbreitung von Fernsehsendungen aus anderen Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet aus Gründen, die Bereiche betreffen, die durch diese Richtlinie koordiniert sind. (2) Die Mitgliedstaaten können vorübergehend von Absatz 1 abweichen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Mit einer Fernsehsendung aus einem anderen Mitgliedstaat wird in offensichtlicher, ernster und schwerwiegender Weise gegen Artikel 22 Absatz 1 oder 2 und/oder Artikel 22a verstoßen; b) der Fernsehveranstalter hat während der vorangegangen zwölf Monate bereits mindestens zweimal gegen die Vorschriften des Buchstabens a) verstoßen; c) der betreffende Mitgliedstaat hat dem Fernsehveranstalter und der Kommission schriftlich die behaupteten Verstöße sowie die für den Fall erneuter Verstöße beabsichtigten Maßnahmen mitgeteilt; d) die Konsultationen mit dem Mitgliedstaat, der die Sendung verbreitet, und der Kommission haben innerhalb von 15 Tagen ab der unter Buchstabe c) genannten Mitteilung zu keiner gütlichen Regelung geführt, und es kommt zu einem erneuten Verstoß. Die Kommission trifft innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Maßnahmen durch den Mitgliedstaat eine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht. Im Fall einer negativen Entscheidung muß der betreffende Mitgliedstaat die beanstandeten Maßnahmen unverzüglich beenden. (3) Absatz 2 läßt die Anwendung entsprechender Verfahren, Rechtsmittel oder Sanktionen bezüglich der betreffenden Verstöße in dem Mitgliedstaat, dessen Rechtshoheit der Fernsehveranstalter unterworfen ist, unberührt. Quelle: http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1989/de_1989L0552_do_001.pdf Also ich kann da keine Unterscheidung zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und Privatsendern finden, tut mir Leid! Und was den obigen Auszug angeht, darf keiner die Ausstrahlung von ORF und SF behindern, also brauchen wir uns keine Sorgen machen! Und was da im Jahre 1998 in Bayern mit ORF1 in den meisten Kabelnetzen geschehen ist, ist genau genommen ein Verstoß gegen EU-Recht!!! _________________ Kabel BW-Forum :: Kabel Deutschland-Forum :: Unitymedia-Forum |
Autor: | websurfer83 [ Sa 28. Jan 2006, 18:43 ] |
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Mado92 hat geschrieben: websurfer83 hat geschrieben: Und was da im Jahre 1998 in Bayern mit ORF1 in den meisten Kabelnetzen geschehen ist, ist genau genommen ein Verstoß gegen EU-Recht!!! Kannst mir bitte erzählen was da war??? danke Ich glaube es waren Kirch (ProSiebenSat.1, Premiere) und Bertelsmann (RTL & Co.), die dafür gesorgt haben, dass ORF1 in weiten Teilen von Bayern aus dem Kabel geflogen ist! Sie argumentierten damals auch wie heute manche wegen Einschaltquoten von Sportveranstaltungen, die der ORF ohne Werbeunterbrechung hatte und die in Deutschland teilweise mit Webung verseucht waren, teilweise sogar nur im Pay-TV liefen Mado92 hat geschrieben: Also für mich hört sich der Gesetzes Auszug eher zum unterstützen von einspeißung ausländischer sender an als dagegen!!! Genau so ist es. _________________ Kabel BW-Forum :: Kabel Deutschland-Forum :: Unitymedia-Forum |
Autor: | vinyl [ Sa 28. Jan 2006, 20:05 ] |
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Mado92 hat geschrieben: websurfer83 hat geschrieben: Und was da im Jahre 1998 in Bayern mit ORF1 in den meisten Kabelnetzen geschehen ist, ist genau genommen ein Verstoß gegen EU-Recht!!! Kannst mir bitte erzählen was da war??? danke Damals ging es in erster Linie um Material, dass der ORF als Sublizenznehmer bei RTL (und anderen deutschen Privatsendern) eingekauft hatte (Blockbuster, Formel 1, ...). RTL war es ein Dorn im Auge, dass durch den damals noch sehr großen Empfangsbereich von ORF1 innerhalb Deutschlands, angeblich Werbeeinnahmen geringer wurden. Da der ORF damals mehr als heute noch Sublizenzen bei den deutschen Programmen erwarb (anstatt direkt beim Rechteinhaber), hatten die deutschen Privatsender (in erster Linie RTL) ein Druckmittel gegen den ORF. Daraufhin wurden die terrestrischen Sendeanlagen so verändert, dass das Empfangsgebiet von (insbesondere) ORF1 in Süddeutschland verringert wurde. Aufgrund der Regelungen des bayerischen Mediengesetzes mussten dann auch die Einspeisungen ins Kabel reduziert werden. Hierzu gibt es übrigens eine Stellungnahme der BLM: http://www.blm.de/inter/de/pub/die_blm/fragen_und_antworten/weiterefaq/orf.htm _________________ Digitale BBC-Einspeisung bei KabelBW - jetzt und sofort! http://www.lyngsat.com/astra2d.html |
Autor: | Blue7 [ So 29. Jan 2006, 23:09 ] |
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Logo: oder statt _________________ |
Autor: | websurfer83 [ Mo 30. Jan 2006, 10:08 ] |
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Blue7 hat geschrieben: Logo: oder statt Falsch! MTV Dance hat vor ein paar Monaten das Logo geändert, seitdem ist das Logo von Chris schon richtig! _________________ Kabel BW-Forum :: Kabel Deutschland-Forum :: Unitymedia-Forum |
Autor: | sailordodo [ Di 31. Jan 2006, 18:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Overspill-Käse |
Also, jetzt hätte ich da mal ne Frage, ich such die ganze Zeit nach einer gewissen Logik: Ausländische Sender die terrestrisch nach BW einstrahlen und öffentlich rechtlich sind (so z.T. die Aussagen) dürfen eingespeist werden, die anderen nicht. Und warum darf dann TF1 analog eingespeist werden aber angeblich nicht digital!?! Macht doch kein Unterschied ob man nen Sender analog oder digital einspeist (im Sinne der Empfangbarkeit). Ich versteh das alles net. Des weiteren kann ich die internationalen Probleme schon verstehen. Ein Sender kauft sich die Sportrechte für die Formel 1 (nennen wie den Sender mal RTL) und hat dafür einiges Geld bezahlt, freut sich aber dann auch dass er stark frequentiert wird und die Werbeminute teuer verkaufen kann sowie dass ev. seine Reputation steigt. Da ihm ev. nix anderes übrig bleibt um Geld zu verdienen als Werbung zu zeigen (Split Screen & Co), verägert er damit gleichzeitig seine Zuschauer wieder etwas, die wenn Sie die Wahl haben dann z.B. das Event bei einem Ausländischen Sender sehen, am besten einen der auch auf deutsch Sendet (diesen Sender nennen wir mal ORF1). RTL wird das nicht gefallen und es kommt zum Streit, die folge ist dass ORF seine Programme via Satelit nur noch verschlüsselt ausstrahlen darf, frei empfangbar nur noch für Österreichische Staatsbürger die auch brav ihre GEZ dort zahlen. Verständlich isses schon, auch wenn ich das als Zuschauer gern anders hätte. Die Frage wäre nur wie das mit dem Recht im Einklang steht!?! Einerseits sind die Rechte für Sportübertragungen ja national, das heißt die Veranstalter kassieren in jedem Land ab. Sonst könnten die Österreicher, also ORF, ja auf die Idee kommen sich die Millionen einzusparen da die deutschen Programme ja frei empfangbar sind wären trotzdem ja alle versorgt. Zum anderen steht jetzt in dem Artikel 2a dass die Ausstrahlung ausländischer Fernsehsenndungen nicht behindert werden darf. Um jetzt zum Ende zu kommen: Wie passt das Zusammen? Wo wird europäisches Recht gebrochen? _________________ Sagem DBox 2xI Avia600 (Kabel) Philips DBox (Sat) Sportster Neutrino 1.02r Marbach am Neckar |
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