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BeitragVerfasst: Fr 3. Sep 2010, 15:00 
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Zitat:
Bundesnetzagentur will Kabelnetzregulierung beenden
[mw] Bonn - Gute Nachricht für die Kabelnetzbetreiber: Die Bundesnetzagentur will sich in Zukunft auf den Märkten der Kabelnetzbetreiber aus der Regulierung zurückziehen. Die Behörde hält das allgemeine Wettbewerbsrecht für ausreichend.

Die Bundesnetzagentur will die Kabelanbieter aus der Regulierung nehmen. Die Agentur kam zu diesem Schluss, nachdem sie die derzeit noch gültige Marktanalyse überprüft hatte. Laut einer Mitteilung der Behörde vom Freitag hatte sie diese Märkte überprüft, weil auch die EU-Kommission in ihrer überarbeiteten Märkteempfehlung diesen Vorleistungsmarkt nicht mehr als regulierungsbedürftig einstuft. Eine Überprüfung sei dennoch notwendig gewesen, um festzustellen, ob nationale Besonderheiten eine Regulierung weiterhin erforderlich machen, oder um gegebenenfalls die bestehende Regulierung aufzuheben.

Die Prüfung der Bundesnetzagentur anhand des Drei-Kriterien-Tests hat gezeigt, dass auf den Einspeise- und Signallieferungsmärkten weiterhin sowohl beträchtliche Marktzutrittsschranken bestehen als auch eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb nicht festzustellen ist. Dennoch sei auf diesen beiden Märkten die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts ausreichend und somit die Regulierungsbedürftigkeit nicht mehr gegeben.

Den nationalen Markt für die Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale gegenüber Inhalteanbietern hält die Agentur hingegen weiterhin für regulierungsbedürftig.

Im Ergebnis der Überprüfung sollen daher die Einspeise- und Signallieferungsmärkte aus der Regulierung entlassen werden. Für die Einspeise- und Signallieferungsmärkte sollen bisherigen Regulierungsmaßnahmen aufgehoben werden und die Aufsicht an das Bundeskartellamt übergeben werden.

Die Entwürfe zur Änderung der Aufgaben hat die Regulierungsbehörde an die EU-Kommission gesandt. Das Bundeskartellamt hat bereits zu der beabsichtigten Marktdefinition, zur Prüfung der Regulierungsbedürftigkeit und der Feststellung beträchtlicher Marktmacht das Einvernehmen erteilt. Die EU-Kommission hat nun einen Monat Zeit, den Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse der Bundesnetzagentur zu kommentieren.

Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/news/news_960428.html
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