KabelBW Helpdesk Archiv http://www.archiv.kabelbw-helpdesk.de/ |
|
Rechtsanspruch auf Kabel ?/schließlich hab ich einen Vertra http://www.archiv.kabelbw-helpdesk.de/viewtopic.php?f=14&t=7632 |
Seite 1 von 1 |
Autor: | Hemapri [ Sa 19. Jun 2010, 11:25 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Rechtsanspruch auf Kabel ?/schließlich hab ich einen Ve |
Welfe hat geschrieben: So, jetzt hab ich hier einen Vertrag (Anschlussvertrag) der Post, der ordentlich bezahlt wurde, einen Übergabepunkt im Haus, dessen Ende im Morast verkommt, ca. 400 DM Kosten meines Voreigentümers, die Kabel-Post gibt’s nicht mehr und der nächste Kabelstrang liegt ca. 20 — 30 m von mir entfernt. Ich spiele wirklich mit dem Gedanken mal meine Rechtsschutz u. die Öffentlichkeit zu bemühen....meiner Meinung nach mal gar nicht so uninteressant insbesondere da als letzter Absatz auf dem Auftrag steht „….Antrag gem. §§ 363 u. 364 Telekommunikationsordnung (TKO)…..durch Bestätigung Bundespost wird ein öffentlich-rechtliches Teilnehmerverhältnis begründet…..“ Das wäre mal ein interessantes Urteil. Grundsätzlich würde sich das ganze gegen die Bundespost richten, aber diesen Bereich gibt es gar nicht mehr. Der wurde als Deutsche Bundespost-Telekom 1991 ausgegliedert und 1996 als Deutsche Telekom AG in eine private Aktiengesellschaft überführt. Diese hat ihr BK-Netz Netz an Investoren verkauft, welche dann die Kabel BW gründeten. Die genannten Unternehmen stehen zwar grundsätzlich in der Rechtnachfolge, inwieweit aber solche Forderungen durchzusetzen sind, weis ich auch nicht. Kabel BW hat js hier nichts verbockt. Im Gegenteil, die haben selbst den "Schaden". Da aber die Gebühren für den Hausanschluss bereits entrichtet sind, verstehe ich nicht, warum damals niemand geklagt hat. Die Sache ist bestimmt mittlerweile verjährt und ein Anspruch verfallen. MfG |
Autor: | Welfe [ Sa 19. Jun 2010, 11:48 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Nein nein....möchte da Kabel-BW auch keinen Vorwurf machen, die haben sich ja auch gekümmert so richtig mit Plänen angefordert u. so. Soweit ich weiß haben alle Vormieter auf Kabel verzichtet und sich mit Schüsseln eingedeckt, war ne Preisfrage. Richtig man wird erst mal klären müssen wer überhaupt Rechtsnachfolger wäre...und vermutlich oder vielleicht isses sogar verjährt, aber das muss man halt prüfen. Meint ihr Kabel-BW würde sich zu den 30 m hinreißen lassen ?, das kostet doch sicher keine 20.000 Euronen, ggf. wenn man vorarbeiten lässt ?, hab grad gelesen das meine Gemeinde ggf. sogar Leerrohre verlegen lässt. Gruß |
Seite 1 von 1 | Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ] |
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group https://www.phpbb.com/ |