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 Betreff des Beitrags: Als Zeuge geladen... doch wofür?
BeitragVerfasst: Do 4. Okt 2007, 23:21 
Hallo,

hab heute eine Vorladung vom AG ES zu einer Strafsache als Zeuge erhalten.

Das dumme an der Sache:

Ich kann mich nicht entsinnen, dass ich irgendwas bezeugen kann oder beobachtet hätte. [img]images/smiles/003.gif[/img]

Ist wohl ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr gegen XY.

Wie kommen die auf mich? Ich habe und kann nichts dazu sagen, weil ich nichts gesehen oder beobachtet habe.

Geben die Auskunft, wenn ich da anrufe?

Wie läuft das sonst so ab? Ich kann eh nichts zu der Sache sagen.... hin muss ich ja trotzdem.

Muss ich irgendwas besonderes beachten? Ich weiss dass Falschaussage mit bis zu 3 Monaten Haft bestraft werden kann.


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BeitragVerfasst: Fr 5. Okt 2007, 00:13 
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kann dir eigentlich nix beantworten
anrufen schadet sicherlich nicht ;)

vl warst ja selber etwas getrunken - deswegen weißt nix mehr davon ^^
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BeitragVerfasst: Fr 5. Okt 2007, 08:39 
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Na da sind wir wieder mal ein Schelm.
Jaja, immer die "getrunkenen".

Mal zur Sache.

Anrufen bringt da nix. Es kann sein das Dich jemand als Zeuge genannt hat.
Damit keine Absprache erfolgt wird erst bei der Anhörung gesagt um was es geht.

Ganz ruhig bleiben und bevor Du etwas Dichtest:
"Habe das gar nicht richtig mitbekommen, kann eigentlich nix sagen."

Ich wurde bei einer Wirtshauskeilerei auch mal als Zeuge genannt.
Kurze Anhörung, nix zu sagen und Tschüss.


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BeitragVerfasst: Fr 5. Okt 2007, 09:30 
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Wanny1 hat geschrieben:
Na da sind wir wieder mal ein Schelm.
Jaja, immer die "getrunkenen".

Mal zur Sache.

Anrufen bringt da nix. Es kann sein das Dich jemand als Zeuge genannt hat.
Damit keine Absprache erfolgt wird erst bei der Anhörung gesagt um was es geht.

Ganz ruhig bleiben und bevor Du etwas Dichtest:
"Habe das gar nicht richtig mitbekommen, kann eigentlich nix sagen."

Ich wurde bei einer Wirtshauskeilerei auch mal als Zeuge genannt.
Kurze Anhörung, nix zu sagen und Tschüss.


Dem ist nichts hinzuzufügen. Vorbei gehen, sagen dass man nichts gesehen hat und gut ists.
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BeitragVerfasst: Fr 5. Okt 2007, 14:53 
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genau einfach nix gesehen :D bekommst dann vl sogar zeitausgleich *g*
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BeitragVerfasst: Fr 5. Okt 2007, 15:00 
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Beiträge: 2481
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Für Zeugenvorladung gibt es Sonderurlaub. [img]images/smiles/038.gif[/img]

bzw.

Prinzipiell müssen Sie für Behördengänge ihre Mitarbeiter nicht frei stellen. Ausnahme: Wenn der Mitarbeiter eine Ladung vor Gericht hat - als Zeuge oder als Schöffe. Erhält der Arbeitnehmer eine Leistung des Gerichts für den Verdienstausfall, so müssen Arbeitgeber keinen Arbeitslohn zahlen.


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BeitragVerfasst: Sa 6. Okt 2007, 14:47 
Danke, dann schaun mer mal, um was es geht.


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BeitragVerfasst: Sa 6. Okt 2007, 20:14 
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Falls du ´ne Rechtschutzversicherung hast, könntest ja mal deinen Anwalt kontaktieren, vielleicht kann der was rausfinden, um was es in der Sache geht.

Kanalratte hat geschrieben:
Danke, dann schaun mer mal, um was es geht.

Deine Sinatur passt ja bestens in diesem Fall [img]images/smiles/005.gif[/img]
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BeitragVerfasst: So 7. Okt 2007, 22:39 
harald1976 hat geschrieben:
Falls du ´ne Rechtschutzversicherung hast, könntest ja mal deinen Anwalt kontaktieren, vielleicht kann der was rausfinden, um was es in der Sache geht.

Kanalratte hat geschrieben:
Danke, dann schaun mer mal, um was es geht.

Deine Sinatur passt ja bestens in diesem Fall [img]images/smiles/005.gif[/img]


[img]images/smiles/003.gif[/img]

Ne, ne Rechtschutzversicherung hab ich net. Aber ich glaub, ich weiss jetzt um was es geht. Als ich im Mai bei Aral gearbeitet habe, hat mich die Polizei nach einem Kunden gefragt, der seinen Kanister gekauft hat und dann weggefahren ist. Die haben auch meine Daten aufgenommen. Wird vermutlich das sein.


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BeitragVerfasst: Mo 8. Okt 2007, 23:11 
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Registriert: So 5. Jun 2005, 12:00
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hm und ich dacht was spannendes.. nun so ne kanister sache.. [img]images/smiles/009.gif[/img]

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BeitragVerfasst: Do 18. Okt 2007, 21:48 
War wohl nichts. DIe Sache wurde wohl zurückgezogen [img]images/smiles/003.gif[/img]


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