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 Betreff des Beitrags: Ebaybetrüger prellt mich um 93€
BeitragVerfasst: Do 7. Jul 2005, 18:43 
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Registriert: So 5. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 7825
Wohnort: 73734 Esslingen
Moin Jungs,

hab die Story des Tages für euch. Ein Ebayer hat mich auf eine ganz galante Art ausgenommen.

Er ersteigerte sich Ware von mir, wann kann ich nicht sagen. Daraufhin bekam er meine Bankdaten.
Er überwies mir den Betrag ganz normal. Alles so weit wunderbar.


Nun schaue ich heute auf mein Bankkonto und mir wurden 93€ von einem Dienst namens usenext.de abgezogen.

Natürlich war ich recht sauer und hab die Firma angerufen was Sache ist. Im Verlauf des Gesprächs stellte sich raus, das jemand unter meinem Namen und unter meinen Kontodaten den Dienst aboniert hat. Dummerweise hat der gutste seine richtige Handynummer beim Dienst angegeben und auf diese einen Anruf mit dem PIN erhalten.

Morgen gibts eine Anzeige, dann werden die Daten vom Handyprovider ausfindig gemacht und dann bekommt der gutste ne saftige Anzeige.

Wo gibts denn sowas ?! Ebay als Bankdatenquelle Missbrauchen !?

Naja, die 93 € hab ich mir sofort wieder erstatten lassen und die habe ich jetzt wieder.

und was lernen wir drauß ? alles via PayPal !

Liebe Grüße
Chris


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 7. Jul 2005, 18:50 
Naja, mir wurden letztes Jahr 9,95€ von der Firma MOXMO eingezogen. Da ich weder Moxmo kannte, noch irgendein Abo (stand auf dem Kontoauszug) abgeschlossen, wurde das Geld sofort zurückgebucht. Das hatte was mit Paybox zu tun. Da ja Paybox Pleite ging und alle gekündigt wurden, dachte ich die Sache ist erledigt. Denkste. Moxmo hat alle übernommen... wie schön, ich wollte das nicht. Die haben sich ja auch nie bei mir irgendwie gemeldet. Haben auf meine Dummheit spekuliert.... habe nie was von denen gehört seit der Rückbuchung.

Ich finds schon krass, was manche mit einer fremden Bankverbindung so alles anstellen. Daher nehme ich jeden Kassenzettel, wo ich mit EC oder Kreditkarte zahle, mit. Könnte sonst in falsche Hände geraten.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 8. Jul 2005, 11:17 
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Registriert: Di 7. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 142
Wohnort: Magstadt
Freunde,
don't panic! [img]images/smiles/002.gif[/img]
Lastschriften überhaupt kein Problem!!!

Einfach zur Bank gehen und dort die Lastschrift zurück gehen lassen.
Das geht ganz problemlos (ich glaube 6 Wochen lang) - ohne Beweisführung oder ähnliches...

Der Betrag wird dann wieder dem Konto gut geschrieben und der Abbucher bekommt obendrein noch eine Gebühr (meist 3 Euro) aufgebrummt.

Wenn das dann ein paar Mal passiert, überlegt es sich der Bursche sicher zwei Mal, ob er sich zukünftig nochmal auf fremden Konten bedient.


Dumm wird's nur, wenn die Lastschrift zurecht erfolgt ist. Dann muß man meist die Kosten für die Lastschriftrückgabe der betreffenden Firma erstatten.
_________________
Viele Grüße
Vonni


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BeitragVerfasst: Fr 8. Jul 2005, 12:15 
Vonni, wenn es eine Abbuchung ist, kannst nix mehr zurückholen, da ist das Geld weg.


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BeitragVerfasst: Mo 11. Jul 2005, 11:40 
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Registriert: Di 7. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 142
Wohnort: Magstadt
Kanalratte hat geschrieben:
Vonni, wenn es eine Abbuchung ist, kannst nix mehr zurückholen, da ist das Geld weg.


Hallo Kanalratte,
Du meinst eine Überweisung?
Wenn ja - dann ist das richtig.

Bei einer Abbuchung (Lastschrift - also eine Gegenpartei zieht was ein ohne MEIN Zutun!) kann man wirklich Widerspruch einlegen.

...geht ganz problemlos! ;)
_________________
Viele Grüße
Vonni


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 11. Jul 2005, 11:52 
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Registriert: So 5. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 7825
Wohnort: 73734 Esslingen
richtig,
so hab ich mir auch meine Kohle wieder zurück geholt [img]images/smiles/003.gif[/img]

Bei dem Typ schauen die grünen Männchen vorbei, dank einer Anzeige von mir und dann gehts ab. [img]images/smiles/003.gif[/img]


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 11. Jul 2005, 12:23 
Vonni hat geschrieben:
Kanalratte hat geschrieben:
Vonni, wenn es eine Abbuchung ist, kannst nix mehr zurückholen, da ist das Geld weg.


Hallo Kanalratte,
Du meinst eine Überweisung?
Wenn ja - dann ist das richtig.

Bei einer Abbuchung (Lastschrift - also eine Gegenpartei zieht was ein ohne MEIN Zutun!) kann man wirklich Widerspruch einlegen.

...geht ganz problemlos! ;)


Lastschrift per Einzugsermächtigung: Kann man zurück holen bis zu 6 Wochen danach.

Lastschrift per Abbuchungsverfahren: Geld ist weg

Hat nix mit Überweisung zu tun.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 12. Jul 2005, 14:26 
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Registriert: Di 7. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 142
Wohnort: Magstadt
Kanalratte hat geschrieben:
Lastschrift per Abbuchungsverfahren: Geld ist weg


Ähm,
versteh ich net... [img]images/smiles/009.gif[/img]

Bei einem Abbuchungsverfahren ermächtige ich ja die Bank, daß ein ganz spezieller Geschäftspartner einen Betrag xy abbuchen darf.

Guckst Du Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Abbuchungsauftrag

Die Banken mögen das im übrigen gar nicht, da sie hier bei jeder Buchung einzeln prüfen müssen, ob auch tatsächlich eine Einwilligung vorliegt.


Sorry - bin blond - aber wie sollte hier ein Dritter nun mit Hilfe der Bank-Infos ein Abbuchungsverfahren einleiten können?? [img]images/smiles/017.gif[/img]

In diesem Fall müßte ja die Bank geschlampt haben, da hier keine Einwilligung vorliegt oder es war Urkundenfälschung. In beiden Fällen ist nach meinem Kenntnisstand ein Widerspruch möglich - wär ja auch nochmal schöner.


Bitte klär mich mal auf, wie hier ein Dritter "betrügen" soll - ohne daß ich wieder an mein Geld komme... [img]images/smiles/002.gif[/img]
_________________
Viele Grüße
Vonni


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 12. Jul 2005, 15:55 
http://de.wikipedia.org/wiki/Abbuchung

Zitat:
Mit Abbuchung bezeichnet man eine Kontobelastung aufgrund einer Lastschrift. In Deutschland gibt es dafür zwei Verfahren:

Lastschrift aufgrund erteilter Einzugsermächtigung
Dabei erteilt der Zahlende dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einmalig oder regelmäßig Beträge von seinem Konto abzubuchen.

Lastschrift aufgrund erteiltem Abbuchungsauftrag
Dabei erteilt der Zahlende dem Kreditinstitut den Auftrag, Lastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen.

Der Unterschied der beiden Verfahren besteht darin, daß Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren innerhalb einer Widerspruchsfrist zurückgegeben werden können, während Lastschriften im Abbuchungsverfahren nicht wegen Widerspruch zurückgegeben werden können. Für den Zahlungsempfänger bietet dieses Verfahren daher größere Sicherheit.

Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Abbuchung"


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