KabelBW Helpdesk Archiv

Beiträge: Juni 2005 bis Januar 2011
Aktuelle Zeit: Di 14. Mai 2024, 15:56

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Di 27. Okt 2009, 13:55 
Offline
Foren User

Registriert: Di 27. Okt 2009, 13:00
Beiträge: 3
Ich lese schon seit einiger Zeit mit. Schön, dass es dieses Forum gibt. Ich werde mich bestimmt öfter mit einem Beitrag beteiligen. Zu meinem Anliegen an Euch:

Ich wohne zur Miete in einem Haus mit 5 WE. Übergabepunkt von KabelBW ist im Haus vorhanden. Jetzt soll meine Wohnung mit Clever KabelBW ohne TV versorgt werden. Hierzu müssen Kabel gezogen, Verstärker installiert und Multimediadose gesetzt werden.
Ein Monteur vereinbarte bereits mit mir einen Termin. An diesem Termin sollen alle Installationen getätigt werden. Auf die Genehmigung der Hauseigentümer angesprochen, sagte der Monteur, dass dies nicht notwendig sei, da kein baulichen Maßnahmen anfallen würden.

Laut Vermieter müsste ich das schriftlich haben, damit die Installation durchgeführt werden darf. Ansonsten muss darüber die Eigentümerversammlung entscheiden.

Jetzt habe ich ein wenig in Google gestöbert und das Handbuch für KabelBW-Installateure gefunden. Dort wird auf Seite 6 unter Punkt 1.2 "Entscheidungsmatrix" definiert, ab wann eine Genehmigung notwendig ist. Die ist der Fall, sobald "bauliche Maßnahmen" anfallen und mehr als 3 WE vorhanden sind. Was unter baulichen Maßnahmen zu verstehen ist, definiert KabelBW auf Seite 7 unter Punkt 1.5.

Bauliche Maßnahmen sind:
Decken und Wanddurchbrüche
Verlegung neuer Kabel mit neuen Verkabelungswegen
alle Aktivitäten, die als Sachbeschädigung durch den Hauseigentümer bemängelt bzw.
zur Anzeige gebracht werden können
WICHTIG!
Der Tausch des Verstärkers, einer Anschlussdose oder eines Kabels (unter Beibehaltung
des Verkabelungsweges) gilt nicht als bauliche Maßnahme.

Über mögliche Kabelwege habe ich bereits telefonisch mit dem Techniker gesprochen. Nach meiner Einschätzung können hier im Hause die vorhandenen Kabelwege (Hohlrohe) des Telefonkabels mitgenutzt werden. Die Sat-Dose im Arbeitszimmer liegt direkt neben der Teldondose und könnte gegen die KabelBW-Dose ausgetauscht werden und ist somit keine bauliche Maßnahme. Die Installation des Kabelverstärkers stellt meiner Ansicht auch keine bauliche Maßnahme dar, da dieser rückstandlos entfernt werden könnte.

Ist meine Einschätzung so korrekt?


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de