Ich lese schon seit einiger Zeit mit. Schön, dass es dieses Forum gibt. Ich werde mich bestimmt öfter mit einem Beitrag beteiligen. Zu meinem Anliegen an Euch:
Ich wohne zur Miete in einem Haus mit 5 WE. Übergabepunkt von KabelBW ist im Haus vorhanden. Jetzt soll meine Wohnung mit Clever KabelBW ohne TV versorgt werden. Hierzu müssen Kabel gezogen, Verstärker installiert und Multimediadose gesetzt werden. Ein Monteur vereinbarte bereits mit mir einen Termin. An diesem Termin sollen alle Installationen getätigt werden. Auf die Genehmigung der Hauseigentümer angesprochen, sagte der Monteur, dass dies nicht notwendig sei, da kein baulichen Maßnahmen anfallen würden.
Laut Vermieter müsste ich das schriftlich haben, damit die Installation durchgeführt werden darf. Ansonsten muss darüber die Eigentümerversammlung entscheiden.
Jetzt habe ich ein wenig in Google gestöbert und das Handbuch für KabelBW-Installateure gefunden. Dort wird auf Seite 6 unter Punkt 1.2 "Entscheidungsmatrix" definiert, ab wann eine Genehmigung notwendig ist. Die ist der Fall, sobald "bauliche Maßnahmen" anfallen und mehr als 3 WE vorhanden sind. Was unter baulichen Maßnahmen zu verstehen ist, definiert KabelBW auf Seite 7 unter Punkt 1.5.
Bauliche Maßnahmen sind: Decken und Wanddurchbrüche Verlegung neuer Kabel mit neuen Verkabelungswegen alle Aktivitäten, die als Sachbeschädigung durch den Hauseigentümer bemängelt bzw. zur Anzeige gebracht werden können WICHTIG! Der Tausch des Verstärkers, einer Anschlussdose oder eines Kabels (unter Beibehaltung des Verkabelungsweges) gilt nicht als bauliche Maßnahme.
Über mögliche Kabelwege habe ich bereits telefonisch mit dem Techniker gesprochen. Nach meiner Einschätzung können hier im Hause die vorhandenen Kabelwege (Hohlrohe) des Telefonkabels mitgenutzt werden. Die Sat-Dose im Arbeitszimmer liegt direkt neben der Teldondose und könnte gegen die KabelBW-Dose ausgetauscht werden und ist somit keine bauliche Maßnahme. Die Installation des Kabelverstärkers stellt meiner Ansicht auch keine bauliche Maßnahme dar, da dieser rückstandlos entfernt werden könnte.
Ist meine Einschätzung so korrekt?
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