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BeitragVerfasst: Do 23. Okt 2008, 21:23 
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Registriert: Do 23. Okt 2008, 12:00
Beiträge: 3
Hallo,

ich war bis zu meinem Umzug begeisterter Kabel-BW Kunde. Hatte Clever-Kabel 16 und hat prima funktioniert.

Bin dann in ein eine neue Wohnung in der selben Stadt umgezogen und als am Anschlusstag der Techniker kam, meinte er nach den ersten Tests, dass mit diesem alten, schlecht abgeschirmten Kabel Internetempfang nicht möglich ist.

Die Verlegung eines neuen, doppelt abgeschirmten Kabels vom Keller in die Wohnung ist vorerst wg. dem Vermieter nicht möglich. (Bitte keine weiteren Kommentare dazu :) )

Heute habe ich herausgefunden, dass im Keller ein alter 450 MHz HÜP verbaut ist.

- Kann es sein, dass deshalb Internet nicht funktioniert und es mit der Leitung überhaupt nichts zu tun hat?
- Wer weiß, auf welcher Frequenz das Internet-Signal übertragen wird.

Ich benutze ausschließlich TV-Kabel digital, da ich keinen analogen Receiver habe. Ich bin auf den alten HÜP aufmerksam geworden, weil ich bis 21.10. nur ARD und ZDF hatte und dachte auch das liegt an den alten Kabeln! :) Aber seit gestern gibt es wieder die ganzen anderen privaten...is ja auch logisch.

Also wer weiß, ob Internet auch wegen dem alten HÜP nicht funktioniert.

Vielen Dank und beste Grüße


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BeitragVerfasst: Do 23. Okt 2008, 22:56 
Liegt definitiv daran. Der Verstärker muss rückkanalfähig sein, und das ist diese alte "kiste" nicht.

Ich fühle mit dir, bei mir dasselbige. Alter Verstärker im Keller, Vermieter bzw. Eigentümer sind dagegen irgendwas zu erneuern.

Hab dann auf Sat umgestellt und Internet bei o2 bestellt.


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BeitragVerfasst: Fr 24. Okt 2008, 10:14 
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Registriert: Do 23. Okt 2008, 12:00
Beiträge: 3
Hallo @li,

vielen Dank!

Naja, ich habe ja den Vermieter noch nicht gefragt, ob er ein neues Kästchen in den Keller stellen möchte...ist das teuer? Viel Zahlen möchte er nicht [img]images/smiles/003.gif[/img]

Das Problem ist: neue Kabel lassen sich nur schwierig verlegen in einer Altbau-Wohnung, aber ein neuer Kasten ist schnell eingebaut.

Gibt es vielleicht noch jemanden, der die These stützen könnte, dass NICHT die alten KABEL schuld sind?

Grüße
Tween80


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BeitragVerfasst: Fr 24. Okt 2008, 15:39 
tween80 hat geschrieben:
Hallo @li,

vielen Dank!

Naja, ich habe ja den Vermieter noch nicht gefragt, ob er ein neues Kästchen in den Keller stellen möchte...ist das teuer? Viel Zahlen möchte er nicht [img]images/smiles/003.gif[/img]

Das Problem ist: neue Kabel lassen sich nur schwierig verlegen in einer Altbau-Wohnung, aber ein neuer Kasten ist schnell eingebaut.

Gibt es vielleicht noch jemanden, der die These stützen könnte, dass NICHT die alten KABEL schuld sind?

Grüße
Tween80


Normalerweise wird das ja alles (Verstärker, Kabel) von KBW kostenlos ausgetauscht, wenn dein Vermieter den Gestattungsvertrag unterschreibt. Normalerweise könnte man meinen "Wo liegt das Problem, kostet den Vermieter ja nichts". Richtig, jedoch gibt es halt leider immer noch sehr viele, vor allen Dingen etwas ältere, Vermieter die gleich denken KBW würde das ganze Haus verschandeln.

Zitat von meiner Hausverwaltung: "Wir geben KBW doch keine Narrenfreiheit irgendwelche Kabel quer durchs Haus zu legen". Sämtliche Argumente von mir hatten keinen Erfolg. Habs dann auch aufgegeben. Sat dran geklatscht und gut ist.

Du könntest bei Deinem Vermieter nachfragen, wie er zu der Sache steht. Als Argument könnten zählen: Mehrwert fürs Haus, alles über eine Leitung (Fernsehen, Internet, Telefon), kostenlos.


Wünsch Dir viel Glück dabei


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BeitragVerfasst: Mi 29. Okt 2008, 01:11 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
Die Frage galt doch nach dem ÜP und nicht nach dem Verstärker. Ein ÜP ist immer rückkanalfähig. Was die Frequenz angeht, so wurden dieser ÜP zu einer Zeit installiert, wo das BK-Spektrum nur bis 450 MHz genormt war. Entsprechend ist der ÜP gekennzeichnet. Grundsätzlich ist er aber auch für höhere Frequenzen geeignet. Nur bei Problemen werden alte ÜPs ausgetauscht. Anders aber bei einer CK-Installation. Hier gilt die Anordnung, dass nur bestimmte Bauformen zugelassen sind. Welche, das wissen die Techniker. Ist ein anderer ÜP vorhanden, so sind sie verpflichtet, diesen bei der Installation auszutauschen. Ein ÜP ist also niemals der Grund dafür, dass CK nicht möglich sein sollte.
Anders bei den vorhandenen Koaxialleitungen. Wenn diese nicht den Mindestanforderungen hinsichtlich des Schirmungsmasses entsprechen, darf über diese kein Kabelmodem betrieben werden. Der Grund: Ein Kabelmodem sendet mit einem Signalpegel bis über 100 dB(µV) und das aktuelle Spektrum im BK-Netz reicht bis 862 MHz. Die Elekroemmissionswerte würden die zulässigen Grenzen überschreiten und die HF-Dichtigkeit wäre auch nicht gewährleistet, was zu Störungen führen kann.
Alte Leitungen entsprechen daher schon jetzt nicht mehr den aktuellen Anforderung, auch, wenn diese nur für den TV-Empfang genutzt werden. Das ist aber Sache des Eigentümers. Im dem Moment, wo Kabel BW aber die Installation für den Betrieb eines Kabelmodems durchführt, ist die ausführende Person/ Firma und letztlich KBW iverpflichtet, die aktuell bestehenden Vorgaben einzuhalten und können dahingehend auch juristisch belangt werden.

MfG


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BeitragVerfasst: Mi 29. Okt 2008, 15:31 
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Registriert: Do 23. Okt 2008, 12:00
Beiträge: 3
Hallo Hemapri,

vielen Dank für diese aufschlussreiche Antwort. Ich denke, dass jetzt alle offenen Fragen beantwortet sind.

Ich werde nun erst mal versuchen über einen normalen DSL-Provider Internet-Zugang zu bekommen und wenn dies fehlschlägt werde ich nochmal mit dem Vermieter sprechen.

Also nochmal herzlichen Dank für die ganzen qualifizierten Antworten.

Beste Grüße [img]images/smiles/006.gif[/img]


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