Hobler hat geschrieben:
Also das ist so: Du schließt EINEN Vertrag für EIN Modem ab. Wenn du ein ZWEITES Modem (für dein Zimmer) willst, musst du einen ZWEITEN Vertrag abschließen. Das heißt du zahlst doppelt. Wenn du bereits ein Modem hast, dann kannst du das anschließen ohne Probleme, sofern das Modem von Kabel BW ist und offiziell konfiguriert worden ist.
Wenn das nicht deine Frage war, dann sorry. Müsstest du mir nochmal erklären
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Bisher wohne ich noch im Elternhaus, über die Eltern läuft auch der bisherige Vertrag. Da meine Eltern kein Interesse an Internet haben, will ich das Modem natürlich in die neue Wohnung mitnehmen, am besten natürlich ohne einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen zu müssen.
Ist die Freischaltung also ans Modem gebunden, nicht an den kompletten Haushalt (Haushaltsverstärker o.ä.)? Meine Befürchtung war halt, dass jedes im Haushalt angeschlossene Modem die gleiche Verbindungsgeschwindigkeit hat, je nachdem welcher Tarif für den Haushalt gewählt wurde.
Heißt das also, ich kann mein Modem mit dem 10 MBit-Tarif in die Wohnung mitnehmen und habe nach dem Anschließen noch immer 10 MBit, nicht den 4 MBit-Tarif der Mitbewohnerin und deren Telefonrufnummer (soll heißen : mein Telefon klingelt, wenn ihres klingelt).
Etwas kompliziert, sorry.