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BeitragVerfasst: Mi 8. Jul 2009, 22:24 
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Beiträge: 2
Hallo zusammen,
ich habe da ein Problem.
Zum 01.09.2009 wechsle ich von der Telekom zu Kabel BW.
Grund: Die Telekom hat bei uns im dörflichen Bereich lediglich eine Übertragungsrate von 768 kB/s, bei Kbel BW bekomme ich 20 MB/s.
Nun das Problem. Ich habe Telefon und Internet Flat bei Kabel BW gebucht und möchte meine Telefonnummern von der Telekom behalten. Also Portierungsantrag gestellt, DSL gekündigt soweit alles klar.
Da schreibt Kabel BW, daß die Telekom eine Portierung ablehnt wegen Vertragsänderung. Es gibt aber keine, nur die Kündigung und die wurde anerkannt. Es agb ein hin und her mit Schriftverkehr und Telefonaten, die kostenpflichtig sind. Ich war genervt. Kabel BW bleibt stur, obwohl die Telekom versichert, es gibt kein Problem. Das Einzige ist, die Telekom vereweigert eine Portierung zum "jetzigen" Zeitpunkt und hat recht, da ich dann ja bis zum 01.09. kein Telefon mehr hätte. Ab dem 01.09. sind die Nummern frei für die Portierung. das schein kabel BW aber nicht zu begreifen. Hab daher eine Email an Kabel BW geschrieben, da die Hotline nicht funzte und weder auf S>prache noch auf Taste reagierte. Ich schilderte das Problem und bekam die Antwort. Ich müsste ab dem 01.09. einen neuen Portierungsauftrag schreiben. Aber dann bin ich ja bereits Kabel BW Kunde mit "neuen" Tel. Nummern und bekomm dann meine alten. Ja spinnen die denn. Seit wann läuft sowas denn? Das geht doch alles direkt von Anfang an. Alles andere hat doch keinen Sinn.
Was kann ich tun um von Anfang an, also vom 01.09.2009 meine alten tel. Nummern zu haben?


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BeitragVerfasst: Mi 8. Jul 2009, 22:35 
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Registriert: So 5. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 7825
Wohnort: 73734 Esslingen
Moin Moin,

ganz einfach.

01. Du darfst gar nichts kündigen, denn das übernimmt Kabel BW. Kündigst Du Dinge bei der T-Com kann es sich überschneiden und alles kommt durcheinander.

02. Kabel BW kann dir jederzeit deine alte Rufnummer zuweisen. Wenn Du also heute eine neue Rufnummer bekommen würdest und Kabel BW im nachhinein die alte zum portieren gibst, dann ist das in der Regel kein Problem, dass die neue abgeschaltet und deine alte übernommene dafür aufgeschaltet wird.
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BeitragVerfasst: Do 9. Jul 2009, 00:27 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
Ghost hat geschrieben:
Ab dem 01.09. sind die Nummern frei für die Portierung. das schein kabel BW aber nicht zu begreifen.


Und dann muß die Telekom die Nummer erst mal zur Portierung freigeben. Die Ablehnung wegen Vertragsänderung würde mich hellhörig machen. Das habe ich bei einer genehmigten Kündigung noch nie erlebt. Es kommt dann nämlich eine Rückmeldung, dass die Portierung erst ab xx.xx.xxxx möglich ist. KBW kündigt nämlich mit der Portierung förmlich den Vertrag zum nächstmöglichen, bzw. dem vom Kunden gewünschten Termin. Eine Ablehnung erfolgt nur, bei einer schwebenden Vertragsänderung mit neuer Laufzeit und diese noch nicht abgeschlossen ist.
KBW braucht hier gar nichts zu begreifen, denn ein Portierungsauftrag ist ein sturer, genau geregelter Vorgang. Der Fehler scheint hier bei der Telekom zu liegen.

MfG


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BeitragVerfasst: Do 9. Jul 2009, 12:48 
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Registriert: Mi 8. Jul 2009, 12:00
Beiträge: 2
@Hemapri
Ich hab ganz normal das Paket Telefon Flatrate und Internet 20 MB bestellt und KBW die Vollmacht erteilt meine alten Tkom Nummern zu portieren. Gekündigt hab ich nichts. Dann hab ich von KBW das vorgefertigte für die Tkom erhalten den DSL Anschluß zu kündigen. Das sollte also alles OK sein. Die Tkom hat dann ein Schreiben geschickt, daß die Kündigung zum 31.08. OK ist, ohne wenn und aber. Nur KBW schrieb, daß die Portierung der Nummern wegen irgendwelcher Vertragsänderungen nicht möglich wäre. Auf Anfrage bei der Tkom sagten die, daß es keine Probleme gäbe und die Kündigung volkommen OK wäre. KBW sagt was anderes. Ich hab die aufgefordert mir eien Kopie der Absage der Tkom zu senden, schließlich wäre das ja mein Vertrag. KBW sagte das wäre nicht möglich.
Da stimmt doch was nicht, aber keiner sagt was da nicht stimmt. Tkom sagt alles OK. KBW sagt ich müsste die Portierung nach der Umschaltung nach dem 01.09. nochmal beauftragen. Das erscheint mir komisch.
_________________
Wenn man die Natur einer Sache erkannt hat, werden die Dinge berechenbar


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BeitragVerfasst: Sa 25. Jul 2009, 21:08 
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Registriert: Mi 17. Jun 2009, 12:00
Beiträge: 6
Hallo Ghost,

daß Problem liegt darin, daß die DTAG das Kündigungsschreiben des DSL-Anschlußes als Komplettkündigung ansieht, die zweite Tatsache ist dann noch,kommt ein Netzbetreiber dann auf die DTAG zu und fragt nach einer Rufnummernportierung,sieht sich die DTAG nicht in der Lage aus der laufenden Kündigung eine laufende Kündigung mit einer Portierung zu einen Netzbetreiber zumachen,und somit lehnt die Abteilung die den Portierungsauftrag bearbeitet das ganze ab.Nennt sich dann sowas wie "Neue Willenserklärung" und bedeutet soviel wie Kunde hat doch gekündigt,bevor der Portierungsauftrag kam, und Kunde soll Kündigung zurück ziehen.Hier kann es dann aber schnell passieren,daß Du einen neuen Vertrag mit längeren Laufzeiten aufgebrummt bekommst, also Vorsichtig mit Widerruf der Kündigung.
Die Realität sieht dann so aus, Du bist für min.1.Woche ohne deine alte Nummern,da erst nach erfolgter Abschaltung bei DTAG Kabel BW hat die Rufnummer nachträglich zu portieren.
Ein Zustand mit dem derzeit wohl viele (noch) DTAG-Kunden leben müssen.Leider sieht sich die DTAG zur Zeit wohl auch nicht in der Lage diese Vorgehensweise zu ändern. Da hilft nur Druck bei der Beschwerdestelle der DTAG in Bonn zumachen oder sich aber als Kunde an die Bundesnetzagentur zuwenden, denn Du hast als Nutzer der Rufnummer das Recht auf Mitnahme und der Netzbetreiber muß die Nichterreichbarkeit auf ein Minimum reduzieren.

Gruß


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