Ghost hat geschrieben:
Ab dem 01.09. sind die Nummern frei für die Portierung. das schein kabel BW aber nicht zu begreifen.
Und dann muß die Telekom die Nummer erst mal zur Portierung freigeben. Die Ablehnung wegen Vertragsänderung würde mich hellhörig machen. Das habe ich bei einer genehmigten Kündigung noch nie erlebt. Es kommt dann nämlich eine Rückmeldung, dass die Portierung erst ab xx.xx.xxxx möglich ist. KBW kündigt nämlich mit der Portierung förmlich den Vertrag zum nächstmöglichen, bzw. dem vom Kunden gewünschten Termin. Eine Ablehnung erfolgt nur, bei einer schwebenden Vertragsänderung mit neuer Laufzeit und diese noch nicht abgeschlossen ist.
KBW braucht hier gar nichts zu begreifen, denn ein Portierungsauftrag ist ein sturer, genau geregelter Vorgang. Der Fehler scheint hier bei der Telekom zu liegen.
MfG